Nach tödlichen Schüssen: "Softguns gehören verboten"

Nach tödlichen Schüssen: "Softguns gehören verboten"
Gesetzesverschärfung von 2013 reicht für Polizeigewerkschafter längst nicht aus.

Ein 21-jähriger Tankstellenräuber zückt eine Softgun gegen Polizisten, die eröffnen sofort das Feuer. Jegliche medizinische Hilfe kommt zu spät, der Mann stirbt. Dieses tragische Szenario hat sich in der Nacht auf Freitag ereignet und dieses fürchten Menschen schon lange, die nicht einsehen wollen, dass es derartige "Spielgeräte" überhaupt zu kaufen gibt.

Der Vorsitzende der österreichischen Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger, fordert jedenfalls nachdrücklich ein Verbot: "Alles, was sich nicht deutlich durch Bauart und Ausführung klar von einer echten Waffe unterscheidet, gehört verboten".

Dass seit Oktober 2013 nur noch Menschen über 18 Jahre eine Softgun erwerben dürfen, ist für Greylinger grundsätzlich erfreulich. "Aber für den Polizisten im Einsatz hat sich dadurch nichts geändert. Er lebt unter Umständen nach einem Einsatz damit, dass er einen Menschen getötet hat, der gar keine scharfe Waffe bei sich hatte", erklärt Greylinger.

Der Streitpunkt besteht schon seit Jahren. Bereits 2010 berichtete der KURIER darüber, dass Kinder ab 14 Jahre Softguns erwerben durften. Viele haben sich in ihrer Unbesonnenheit in gefährliche Situationen gebracht. Schon damals kritisierte Greylinger den Verkauf von Waffen-Attrappen scharf. Gleichzeitig arbeiteten im Sozialministerium bereits Spezialisten für Produktsicherheit an einer gesetzlichen Neuregelung. Diese trat im Oktober 2013 in Kraft. Demnach ist der Verkauf von Softguns auf Jahrmärkten verboten, sie müssen in Geschäften separat aufbewahrt werden und dürfen nicht in Form von Selbstbedienung zugänglich sein. Außerdem müssen Händler überprüfen, ob ein Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

Umstritten

Ein totales Verbot von waffenähnlicher Gerätschaft hält Helmuth Perz vom Sozialministerium für nicht umsetzbar: Man könne solche Gegenstände strenger behandeln als scharfe Waffen, die unbescholtene Bürger ja kaufen dürfen. Die Kennzeichnung von Attrappen berge unter anderem die Gefahr, dass jemand eine echte Waffe durch so eine Kennzeichnung als ungefährlich "tarnt".

Ähnlich sieht das Franz Wendler vom Büro für Rechtsangelegenheiten der nö. Polizei. "Klar wäre es sinnvoll, wenn sich eine Softgun durch Farbe und Form von einer echten Waffe unterscheidet. Andererseits besteht die Gefahr, dass ein Täter eine echte Waffe einfärbt", sagt Wendler. Auch wenn sich der Täter durch den Einsatz einer Spielzeugwaffe eine mildere Strafe erhofft, seien fatale Folgen nicht auszuschließen.

Ein bisher unbescholtener junger Niederösterreicher scheitert mit einem Raubüberfall auf eine Tankstelle und wird wenig später nach einer Verfolgungsjagd erschossen. Sein Verhalten gegenüber den Polizisten könnte bedeuten, dass er das so wollte. Die Obduktion Freitagabend hat ergeben, dass er „mehrere tödliche Treffer durch Polizeiprojektile“ erlitten hatte. Zurück bleiben viele Fragen, die durch die Justiz zu klären sind.

Die Tragödie nahm gegen 22 Uhr ihren Lauf. Als gewöhnlicher Kunde getarnt und völlig unmaskiert betrat der 21-jährige Schlosser Martin K. aus Felixdorf den Shop der BP-Tankstelle in der Wiener Straße in W. Neustadt.

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Zunächst wirkte er wie ein harmloser Kunde, der nur eine Packung Zigaretten kauft. Er zahlte auch – zog aber plötzlich eine Waffe aus seinem Rucksack und bedrohte die Angestellte mit den Worten: "Das ist ein Überfall, Geld her!"

Keine Beute

Die Frau händigte K. aber kein Geld aus, sondern ergriff geschockt die Flucht ins Freie. Der 21-Jährige zog daraufhin ohne Beute ab und fuhr in seinem Auto davon.

Mit dem Anruf der überfallenen Tankstellenangestellten bei der Polizei wurde unverzüglich eine Alarmfahndung gestartet. Vom Fluchtfahrzeug, das auf die Mutter des Täters zugelassen ist, waren die Fahrzeugtype sowie Teile des Kennzeichens bekannt.

"Kurz darauf ist einer Polizeistreife das Fahrzeug im Stadtgebiet von Wiener Neustadt aufgefallen. Die Beamten haben dann die Verfolgung aufgenommen", sagt Polizeisprecher Johann Baumschlager.

Höllentempo

Per Funk wurde sofort Verstärkung angefordert, auch die Polizeieinheiten im Nachbarbezirk Neunkirchen wurden darüber informiert, dass der Wagen mit dem mutmaßlichen Räuber im Höllentempo auf der Bundesstraße 17 in deren Richtung unterwegs sei. "Beim Kreisverkehr zwischen Wiener Neustadt und Neunkirchen gab es dann einen Anhalteversuch von einer wartenden Streife mit Blaulicht und Kelle", sagt Baumschlager. K. raste jedoch seitlich vorbei und setzte seine Flucht auf der Neunkirchner Allee fort.

Bei der Stadteinfahrt von Neunkirchen konnte ihn ein Streifenwagen überholen und einbremsen. Dieses Mal saß der mutmaßliche Räuber in der Falle. Er war von drei Polizeifahrzeugen eingekeilt und konnte weder vor noch zurück.

Die Beamten konnten beobachten, wie er auf dem Fahrersitz mit einer Waffe "herumfuchtelte". "Er wurde mehrmals aufgefordert, auszusteigen und sich zu ergeben", schildert Baumschlager. Obwohl die Lage aussichtslos erschien, sei er auf der Beifahrerseite ausgestiegen und mit der Waffe im Anschlag auf die Beamten losgegangen. Die Polizisten hätten daraufhin auf den Täter gefeuert.

"Wir versuchen den Waffengebrauch tunlichst zu vermeiden. In diesem Fall ging aber große Gefahr vom Täter aus", sagt Baumschlager. Martin K. sackte mehrfach getroffen zusammen und starb noch an Ort und Stelle. Eine Obduktion Freitagabend ergab, dass mehrere Schüsse tödlich waren. Ob der 21-Jährige, der aus intakten Verhältnissen stammt, Geldsorgen oder andere Gründe für den Überfall hatte, versuchen die Raubermittler des nö. Landeskriminalamtes zu klären.

Unter dem Fahrersitz des Wagens wurde eine Gaspistole sichergestellt, auf dem Beifahrersitz lag außerdem ein Fixiermesser. Dass der 21-Jährige, als er auf die Beamten losging, keine echte Waffe sondern "nur" eine Softgun in Händen hielt, habe zu diesem Zeitpunkt niemand gewusst, sagt Baumschlager.

Nach tödlichen Schüssen: "Softguns gehören verboten"

Es soll das letzte Mittel sein, um Gewalttäter und Randalierer zu stoppen: Im Vorjahr schossen Polizisten acht Mal gezielt auf einen Menschen. Ein Vorfall endete tödlich – und zwar in Wien-Liesing. Im Juni 2013 war ein tobender Mann mit einem Klappmesser auf acht WEGA-Beamte losgegangen. Vier Polizisten gaben 20 Schüsse ab. Das Verfahren wurde eingestellt.

In den vergangenen sechs Jahren starben acht Menschen durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe, 16 wurden schwer verletzt.

Zwei Verurteilungen

Nur selten beurteilte das Gericht das Verhalten der Beamten als falsch. Im August 2009 erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher in einem Supermarkt in Krems. Der Polizist wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Im August 2000 fahndete die Polizei in Gars/Kamp, NÖ, nach einem Räuber auf einem Motorrad. Ein Gendarm gab mehrere Schüsse ab. Dabei wurde ein unbeteiligter Biker tödlich getroffen. Der Gendarm wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Auch Freisprüche sorgen für Diskussionen: Im August 2002 ging der verwirrte Binali I. in der Wiener City mit Mineralwasserflaschen auf Polizisten los und wurde erschossen.

Mehr als die Hälfte der Verfahren gegen Polizisten werden eingestellt – so wie im Fall einer tobenden Frau, die im März 2012 in Wien-Rudolfsheim mit zwei Küchenmessern auf die Beamten losging. Sieben Mal wurde sie von Polizei-Kugeln getroffen. Sie überlebte schwer verletzt.

Oder wie nach einem Überfall im Dezember 2009 auf ein Wettcafé bei Graz. Der 38-jährige Räuber durchbrach mehrere Polizeisperren. Als ein Schuss in den Reifen die Fahrt stoppte, stieg der Räuber aus und drückte ab. Zwei Polizisten erschossen ihn. Wie sich später herausstellte, hatte er nur eine Gaspistole bei sich.

Eingestellt wurde auch das Verfahren nach der tödlichen Amokfahrt eines Milchlieferanten in Wien im Jänner 2004. Der Unabhängige Verwaltungssenat stellte im Nachhinein allerdings fest, dass der Schusswaffengebrauch rechtswidrig war.

Ein 21-Jähriger liegt tot auf der Straße. Er hat eine Tankstelle überfallen. Auf der Flucht wurde er von Polizisten erschossen. Er hat mit einer Softgun wild herumgefuchtelt.

Wie immer stellt sich zunächst die Frage nach dem Warum.

Warum wird ein junger Mensch zum Räuber? Er stammt aus geordneten Verhältnissen, berichten Bekannte.

Warum musste er sterben? Er hätte sich auch ergeben können. Noch dazu, wo er keine tödliche Waffe in der Hand hielt.

War es Suicide by Cop? Also wollte er angesichts der Aussichtslosigkeit seiner Lage sterben? Hätten die Polizisten nicht den Taser einsetzen können? Viele Fragen, auf die es gilt, die richtigen Antworten zu geben. Die Justiz wäre gut beraten, diesen Fall nicht nach Monaten zu den Akten zu legen. So wie sie das diese Woche in Wien getan hat. Acht tödliche Polizeischüsse auf einen tobenden Wiener beurteilte der Staatsanwalt als Nothilfe.

Dabei hätte der Freispruch durch einen Richter mehr Gewicht und auch restlos Klarheit geschaffen – sowohl für Hinterbliebene als auch für die Polizisten.

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