Schuldspruch in Prozess um sexuelle Belästigung

Gericht Korneuburg
Angeklagter zu einem Jahr Haft, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein Prozess um sexuelle Belästigung eines Elfjährigen und seiner Mutter hat am Freitagnachmittag am Landesgericht Korneuburg mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft, davon zehn Monate bedingt, verurteilt.

Zum Auftakt im Juli hatte der 48-Jährige bestritten, er hätte sich an einem Elfjährigen "gerieben" und dessen Mutter begrapscht. Der Vorfall ereignete sich im April am Weg von einem Würstelstand, wo der karibische Künstler nach seinen Worten "ein bisschen gechillt" und Alkohol konsumiert hatte, zu einem Cafe. Heute blieb er dabei, dass "nichts gewesen" sei.

Für den Schöffensenat waren aber sowohl der Bub, dessen kontradiktorische Einvernahme im Juli gezeigt wurde, als auch dessen Mutter glaubwürdig. Die Frau habe den besten Eindruck hinterlassen, sie habe das Geschehen authentisch und lebensnah geschildert und hatte keinen Anlass, den ihr unbekannten Mann zu belasten, sagte Richter Helmut Neumar in der Urteilsbegründung. Er sprach von einer durch "Alkohol verursachten Geschichte". Vom Vorwurf der Körperverletzung - er soll eine Polizeibeamtin im Zuge der Abnahme der Fingerabdrücke leicht gekratzt haben - wurde der Mann, der knapp drei Monate in U-Haft verbracht hatte, freigesprochen.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Verteidiger Josef Phillip Bischof, der auf Freispruch plädiert hatte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die 36-Jährige hatte heute geschildert, dass der Angeklagte ihren Sohn quasi in den Schwitzkasten genommen und sich an seinem Rücken gerieben habe. Als sie laut schrie und ihr Kind wegreißen wollte, habe er ihr aufs Gesäß gefasst - und sich dann auch noch, von "eindeutigen" Bewegungen untermalt, entblößt. Er sei seinen Äußerungen zufolge an ihr interessiert gewesen, hatte die Frau schon im April gegenüber der Polizei angegeben. Den Buben hat das Geschehen psychisch ziemlich mitgenommen.

Die Mitarbeiter des Würstelstandes hatten von dem Vorfall selbst nichts mitbekommen, sie sollten über den Alkoholisierungsgrad des Mannes Auskunft geben. Der Angeklagte sei ein "guter Gast" gewesen, immer ein paar Stunden da, sehr kommunikativ, meinte der Geschäftsführer. An jenem Tag habe er Bier und Schnaps getrunken. "Er war angeheitert, aber nicht voll besoffen", meinte der Zeuge. Nach seinem Dienst ging er selbst in ein nahes Cafe. Dort rief ihn dann seine Ablöse an und sagte, dass der 48-Jährige laut sei und heftig gestikuliere und damit quasi die anderen Gäste vertreibe, weshalb er keinen Alkohol mehr erhalten sollte.

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