Kirchenlieder in Klasse: Anzeige zurückgelegt

Kruzifixe im Klassenzimmer sind immer wieder Anlass für Diskussion. Auch diesmal geht es um eine Schule in Wien-Neubau
Keine weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat eine Anzeige gegen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) und Landesschulratspräsident Hermann Helm wegen Amtsmissbrauchs zurückgelegt. Die Entscheidung fiel "mangels begründeten Anfangsverdachts", berichtet das Nachrichtenmagazin profil in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Auslöser der Anzeige war das Singen von Kirchenliedern an einer Schule in NÖ.

Elternbeschwerde

Konkret ging es darum, dass die Erstkommunionsvorbereitung an einer Volksschule im Bezirk Tulln nicht nur im Religions-, sondern zum Teil auch im Musikunterricht stattgefunden hatte. Der Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats NÖ gab im Jänner 2014 der Beschwerde der Eltern einer konfessionsfreien Schülerin Recht und untersagte dies.

Verbot aufgehoben

Helm hob das Verbot in Absprache mit Pröll wieder auf. Er berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Der Leiter der Rechtsabteilung wurde in der Folge versetzt. Als einen der Gründe nannte der Landesschulratspräsident das "nicht mehr vorhandene Vertrauen".

Die Anzeige gegen Pröll und Helm wurde von der Initiative "Religion ist Privatsache" eingebracht. profil zufolge entschied die Staatsanwaltschaft, dass Helms Weisung die Rechte der konfessionslosen Schülerin nicht verletzt habe, "weil die Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung" seien. Da "die inkriminierten Weisungen rechtmäßig erscheinen", könne "auch nicht von einer rechtswidrigen und allenfalls amtsmissbräuchlichen Strafversetzung des Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrats ausgegangen werden".

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