Keine Gratis-Narkose für Kinder und Behinderte

Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer NÖ, und Gerhard Hutter, Obmann der NÖGKK, üben scharfe Kritik an der Klage gegen die Krankenkasse.
Weil zwei Ärzte die NÖGKK geklagt haben, kann diese vorerst Kinder und Behinderte nicht kostenlos unter Vollnarkose behandeln.

Bekommt ein Kind oder ein Mensch mit Behinderung bei einem niedergelassenen Zahnarzt in Niederösterreich eine Behandlung unter Vollnarkose, kostet das 400 Euro. Wer für dieselbe Behandlung ins Zahnambulatorium der nö. Gebietskrankenkasse (NÖGKK) nach St. Pölten oder Wiener Neustadt fährt, wird kostenlos behandelt.
Daran stoßen sich jetzt ein Zahnarzt und ein Anästhesist, die die Behandlung unter Narkose im Team anbieten. Deren Anwalt Rainer Pallas hat eine Klage gegen die NÖGKK wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht und eine einstweilige Verfügung erreicht. Tritt die Verfügung in Kraft, darf die NÖGKK ab Anfang nächster Woche nicht – wie bisher – Kinder und Menschen mit Behinderung bei einer Zahnbehandlung kostenlos unter Vollnarkose setzen.
„Hier trägt ein Zahnarzt seine monetären Interessen auf dem Rücken der Schwächsten in unserer Gesellschaft aus“, sagt Gerhard Hutter, Obmann der NÖGKK. „Man will uns dazu zwingen, Geld zu verlangen.“ Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer NÖ, spricht von einem „Skandal“, der Zahnarzt sei „skrupellos“.
Das will jener Zahnarzt, der die Klage eingebracht hat, nicht auf sich sitzen lassen. Ihm gehe es nicht ums Geld, sondern um eine Gleichbehandlung der Patienten. „Bei uns müssen die Patienten die Vollnarkose selbst bezahlen und bekommen nichts von der Kasse zurück. Wir wollen, dass für alle Patienten die gleichen Bedingungen herrschen“, sagt derKassenarzt.


„Betrieb ausweiten“ Rund 400 Euro kostet eine Stunde Vollnarkose beim niedergelassenen Zahnarzt. Der gesamte Betrag gehe an den Anästhesisten: „Davon bleiben mir aber nach Abzug von Personal-, Geräte-, Anfahrtskosten und Steuer vielleicht 50 Euro“, sagt der Anästhesist. Die NÖGKK müsse endlich einsehen, dass eine Narkose eine notwendige Leistung ist, die die Krankenkasse für die Patienten abgelten muss.
Jan Pazourek, Generaldirektor der NÖGKK, bezweifelt das: „Man weiß ja nicht, ob jede Vollnarkose bei einer Zahnbehandlung im niedergelassenen Bereich wirklich notwendig ist, oder auf Wunsch durchgeführt wird.“
Die einstweilige Verfügung gilt übrigens nur für das Zahnambulatorium in St. Pölten. In Wiener Neustadt sind Vollnarkosen für Kinder und Behinderte weiterhin kostenlos. Die NÖGKK will den Betrieb dort jetzt ausweiten.

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