„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“: Mord

„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“: Mord
Viele Indizien, viele Zweifel. Der Staatsanwalt brachte die Mordanklage – nicht rechtskräftig – dennoch durch. Sein Plädoyer mit Totenschädel erregt Kritik.

Die Bilder waren eindringlich (genug). Der Totenschädel der 16-jährigen Julia Kührer aus Pulkau. Dann eine Nahaufnahme, die zwei ausgeschlagene Zähne und eine Eindrückung im Gebiss zeigte. Eine Luftaufnahme des Grundstücks von Michael Kollitsch in Dietmannsdorf, die belegte, dass es unmöglich war, ohne Schlüssel hineinzugelangen. Und zuletzt auch noch die Suchabfragen, die Kollitsch im Internet getätigt hatte. „KO-Tropfen Vergewaltigung. Sex mit Kindern. Sex mit toten Frauen.“

„Das hatte nichts mit einem Show-Effekt zu tun. Ein Bild sagt eben mehr als tausend Worte“, rechtfertigt der Korneuburger Staatsanwalt Christian Pawle. Sein Plädoyer im Fall Julia Kührer fegte Zweifel vom Tisch. „Wer, wenn nicht er, also Kollitsch?“: So lautete die Botschaft des Anklägers. Und die Botschaft kam an. Mit 7:1 Stimmen befanden die Geschworenen den 51-Jährigen (nicht rechtskräftig) für schuldig, er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt (und geht in Berufung). Obwohl es zwar Indizien, aber keine Beweise gab, der Angeklagte beharrlich leugnete und die Todesursache der 16-jährigen Julia nicht bestimmt werden konnte.

„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“: Mord
Kührer Gutachter

Während des Prozesses tauchten noch mehr Ungereimheiten auf. Unterschiedliche Zeugenaussagen, weitere Todestheorien und mögliche andere Täter.

Puzzlesteine

Aber: „Alles, was ich gesagt habe, war an den Indizien angelehnt. Da haben viele Puzzlesteine einen Sachverhalt ergeben“, meint Pawle. Die 16-jährige Kührer, die nach der Schule in Kollitschs Videothek Drogen kaufen will, doch kein Geld hat. Das Angebot: Sex gegen Drogen. Ein wuchtiger Schlag ins Gesicht, danach erwürgt Kollitsch das Mädchen, zündet den Leichnam an und versteckt die Überreste in seinem Erdkeller. Einzig der Ort, an dem Kührer ums Leben kam, den ließ der Staatsanwalt offen.

Seit Jahren hat Pawle den Fall Julia Kührer bearbeitet. Dienstagabend konnte er ihn abschließen. Was er sich dachte, als er das Urteil hörte? „Es ist gelungen, eine nachvollziehbare Meinung zu fundamentieren.“

Das kann der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer nicht so einfach hinnehmen. Ein Mord-Urteil, ohne die Todesursache zu kennen, sei eben nicht nachvollziehbar. Es hätte ja auch Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, fahrlässige Tötung oder Totschlag sein können, mit unterschiedlichen Strafdrohungen ab einem Jahr Haft.

Bedenken

Der Strafrechtler findet es bedenklich, dass der Ankläger den Mangel an Beweisen mit „plastischen Bildern“ überspielt habe: „Was hat der Totenschädel mit der Frage nach dem Mord zu tun?“ Birklbauer ist gespannt auf die nächste Instanz, obwohl: „Die Beweiswürdigung ist schwer auszuhebeln.“

Davon weiß auch der Doyen der Strafverteidiger, Herbert Eichenseder, sein Leid zu klagen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hebe einen Wahrspruch der Geschworenen von Amts wegen nur dann auf, wenn die ein bis zwei nötigen Sätze der Begründung ganz und gar daneben seien.

Da steht zum Beispiel neben der mit Ja beantworteten Frage nach Mord: „Weil der Zeuge Huber überzeugend ausgesagt hat.“

In den vergangenen Jahrzehnten hat Eichenseder nur ein Mal erlebt, dass der OGH wegen einer unlogischen Antwort der Geschworenen das Urteil verworfen hat: Eine Frau erschoss ihren Schwiegervater, einen Verlagschef. Drei Gerichtspsychiater befanden die Angeklagte für nicht zurechnungsfähig zur Tatzeit. Die Geschworenen setzten sich darüber hinweg und verurteilten die Frau wegen Mordes zu 12 Jahren Haft. Der OGH ordnete einen neuen Prozess an. Die Angeklagte wurde vom Mord freigesprochen und wegen ihrer geistigen Störung in eine Anstalt eingewiesen, aus der sie ein halbes Jahr später entlassen wurde.

In der Regel kann man Urteile in Geschworenenprozessen laut Eichenseder aber nur bekämpfen, wenn Beweisanträge von Relevanz abgewiesen wurden. Oder wenn die Berufsrichter bei der Fragestellung an die Geschworenen gepatzt haben.

Beispiel: Sie haben die Frage nach Mord gestellt, aber nicht auch noch die Zusatzfrage, ob die Tat womöglich aus Notwehr begangen wurde.

Die Antworten der Geschworenen werden übrigens in einem versiegelten Kuvert deponiert, das nur die OGH-Richter öffnen dürfen. So ein Geheimnis ist die Urteilsfindung bei Kapitalverbrechen.

Man stelle sich vor: Der Angeklagte im Indizienprozess um den Tod der 16-jährigen Julia Kührer ist ein smarter und sympathischer Mann – und keiner, der sich selbst „Pitbull“ nennt. Er hat einen anständigen Beruf und nichts mit Drogen am Hut. Seine Ex-Freundinnen beschreiben ihn als sanften Liebhaber – und nicht als perversen Wüstling. Die Geschworenen werden sich schwertun, so einen Angeklagten für einen Mörder zu halten und ihn für lebenslang hinter Gitter zu schicken, wenn die Beweise nicht erdrückend sind.

Das ist der Haken an der Geschworenengerichtsbarkeit, dass Laien eher aus dem Bauch heraus entscheiden. Und dass sie ihr Urteil nicht wirklich begründen müssen. Der Satz „Der Zeuge Huber hat überzeugend ausgesagt“ oder „Der Angeklagte machte einen unglaubwürdigen Eindruck“ reicht völlig. In der nächsten Instanz ist so eine saloppe Erklärung freilich nicht mehr überprüfbar und damit auch nicht bekämpfbar. Da geht es nur noch um mögliche Formalfehler.

Österreich steht mit dieser Form der Urteilsfindung bei den schwersten Verbrechen mit den strengstmöglichen Strafen ziemlich allein da. Mehrere Justizminister haben keine Reform zusammengebracht, Beatrix Karl hat einen Arbeitskreis gebildet. Dessen Vorschläge liegen im Parlament und gehen in die Richtung, die acht Laien bei der Schuldfrage nicht ganz alleinzulassen. Die Berufsrichter (bis zu drei) sollten mitentscheiden und dann mit Substrat begründen. Der unverbrauchte, nicht juristisch verbildete Hausverstand hat viel für sich. Aber Entscheidungen, die in Leben eingreifen, sollten nachvollziehbar, überprüfbar und angreifbar sein.

Das „Cold Case“-Team des Bundeskriminalamtes um Chefinspektor Kurt Linzer hat den Fall Julia Kührer im Jänner 2010 neu aufgerollt. Die Ermittlungsergebnisse waren die Basis für die Anklage des Staatsanwaltes.

KURIER: Herr Chefinspektor Linzer, als Ihre Abteilung den Fall übernommen hat, war Michael Kollitsch da bereits im Visier der Polizei?

Kurt Linzer: Nein, Kollitsch schien damals nicht als Verdächtiger auf. Zu dem Zeitpunkt wusste man nicht einmal, was für ein Delikt vorliegt. Ist es eine Entführung und wird Julia irgendwo gefangen gehalten wie Natascha Kampusch, oder ist sie einfach von zu Hause ausgerissen?

Wann ist er dann zum Tatverdächtigen geworden?

Im Mai 2010 wurde er nach einem Cobra-Einsatz von Zeugen wegen diverser Suchtgiftdelikte belastet. Zu diesem Zeitpunkt ist er auch zum Beschuldigten mutiert, zunächst allerdings wegen der Drogendelikte.

Und dann?

Ein Jahr später wurde die Leiche auf seinem Grundstück gefunden. Somit gab es einen Mordverdacht.

Im Gerichtsverfahren hat man den Eindruck gewonnen, dass viele Jugendliche in und rund um Pulkau wegen ihres damaligen Drogenkonsums aus Angst nicht mit der Polizei sprachen.

Das entspricht nicht der Wahrheit. Die meisten von Julias Freundinnen und Bekannten hatten nichts mit Drogen zu tun. Sie waren traumatisiert durch die Geschehnisse, aber höchst kooperativ.

Verfolgt man als Chefermittler das Gerichtsverfahren?

Natürlich verfolgt man das Verfahren, weil man ja unglaublich viel Zeit, Kraft und Energie in so eine Sache investiert.

Es kann doch nicht sein, dass mitten in Österreich einfach ein Kind spurlos verschwindet. Der Fall umfasste 300 Aktenordner, es wurden 200 Zeugen befragt, und mein Team und ich haben bis zu 15 Stunden am Tag versucht, die offenen Fragen zu klären.

Und mit dem Fund der Leiche durch einen Nachbarn hatte man auch das nötige Quäntchen Glück, oder?

Selbstverständlich. Mittlerweile ist die Stützmauer zu dem Erdkeller, wo das Skelett lag, zusammengebrochen. Das ganze Kellergewölbe ist inzwischen einsturzgefährdet.

Im Mordfall Flora war es umgekehrt: Die 28-jährige Shqiponje A., genannt Flora, wurde 2010 bei Bratislava auf einem Acker bei lebendigem Leib verbrannt. Die Leiche war in eine Decke aus Leopardenfell eingewickelt, die aus der Wohnung der Frau stammte. Ihr Lebensgefährte hatte (abgesehen vom Bruder der 28-Jährigen) als einziger Zugang. Diese Decke war – ähnlich wie im Fall Julia Kührer – im Indizienprozess das stärkste Indiz gegen den 45-Jährigen, doch die Geschworenen sprachen ihn mit 7:1 Stimmen frei. Michael Kollitsch (auf der Decke, in die Julia eingewickelt war, befand sich seine DNA) wurde hingegen mit 7:1 Stimmen nicht rechtskräftig wegen Mordes schuldig gesprochen.

Im Fall Wastl gab es nicht nur keine Todesursache, sondern nicht einmal eine Leiche: Die 37-jährige Heidi Wastl ist seit 2001 verschwunden. Der wegen Mordes angeklagte Erich W. bot den Geschworenen aber selbst eine Gelegenheit, den Mittelweg zwischen Mord-Verurteilung und Freispruch zu wählen: Er gab zu, der Frau im Wald einen Stoß versetzt zu haben, wodurch sie gestürzt und von einem Ast gepfählt worden sei. Dann sei er davongelaufen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf „Im-Stich-Lassen einer Verletzten“, ein Jahr bedingt.

Im August setzten die Berufsrichter in Krems das Urteil der Geschworenen in einem Prozess um Mordversuch wegen Irrtums aus: Ein Student soll einen Kollegen absichtlich über ein Brückengeländer gestoßen haben, das Opfer überlebte mit knapper Not. Die Laienrichter entschieden bloß auf fahrlässige Körperverletzung, der Prozess muss mit neuen Richtern von vorne beginnen.

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