Hund hinter dem Auto mitgeschleift - Freispruch

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Richter erkannte keine vorsätzliche Handlung und sprach die 36-jährige Hundebesitzerin aus dem Mostviertel frei.

Mit einem Freispruch endete der Prozess um die Tötung des Familienhunds „Nero“ am Bezirksgericht St. Pölten. Die Anklage wegen Tierquälerei wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen, weil kein Nachweis für eine Vorsätzlichkeit erbracht werden konnte. Das Tier verendete, als es Anfang April an der Anhängevorrichtung eines Pkw mehrere Kilometer mitgeschleift worden war. Die 36-jährige Besitzerin und Mutter von drei Kindern (17, 10 und 4) sprach von einem Unfall und bekam Recht.

Gassi gegangen

Die gebürtige Rumänin gab unter Tränen vor Gericht an, dass mehrere unglückliche Umstände zu dem Vorfall geführt hatten. „Meine zehnjährige Tochter war mit dem Hund Nero - manchmal wurde er auch Lino genannt - spazieren und hatte ihn an der Anhängevorrichtung angeleint, um kurz im Haus ein Glas Wasser trinken zu können“, schilderte die 36-Jährige. In der Zwischenzeit soll die ältere Tochter (17) angerufen und gebeten haben, dass sie von der Schule abgeholt werden soll. „Meine anderen zwei Kinder sind ins Auto gestiegen und dann sind wir losgefahren“, erzählte die Frau, die vom angeleinten Hund nichts mitbekommen haben will. Vier Kilometer später machte sich eine nachfolgende Autofahrerin mit Lichtsignalen bemerkbar. „Zuerst dachte ich, dass ein Tuch durch die Luft flattert, aber dann war klar, dass ein Hund an der Leine hing“, schilderte eine 60-jährige Zeugin.

Geweint

Bei einer Ampel ging die Frau zur Rumänin, um sie darauf aufmerksam zu machen. „Ein paar Meter weiter bin ich dann stehen geblieben. Meine Tochter hatte bereits zu weinen begonnen, weil sie wusste, dass sie den Hund angehängt hatte. Ich hab den Hund in den Kofferraum gelegt, er war schon tot. Dann bin ich weitergefahren“, erzählt die 36-Jährige.

Dass sie den Hund mutwillig töten wollte, davon ging der Richter nach der Zeugenaussage nicht mehr aus. „Außerdem, wer macht so etwas zwischen 12 und 13 Uhr, wenn die meisten Leute auf der Straße unterwegs sind“, betonte der Richter. Die 36-jährige Hundebesitzerin wurde freigesprochen. Die fährlässige Tötung eines Tieres ist nach österreichischem Recht nicht strafbar.

Kommentare