Hoffen auf Lösung statt Abriss der Gartenhäuser

Seit Jahren investieren Kleingarten-Besitzer viel Zeit und Geld in ihr Freizeitparadies, Obmann Ehrgott (re.)
Nach aktuellem Abbruchbescheid: 35 Gartenbesitzer bangen um ihr Freizeitparadies.

"Wenn unsere Gartenhäuser tatsächlich weg müssen, wäre das für manchen Besitzer eine Katastrophe", sagt Manfred Ehrgott, Obmann des Vereins der Kleingärtner in Zwettl. "Viele haben ein Vermögen in ihre Gärten investiert." Ein Abbruchbescheid, den Bürgermeister Herbert Prinz erlassen hat, sorgt in der schmucken Schrebergarten-Siedlung unterhalb der Tennishalle für Unruhe. Weil über viele Jahre aus 35 im Grünland errichtete Gerätehütten ansehnliche Gartenhäuser wurden, fehlen Baubewilligungen. An einer Lösung wird nun gearbeitet.

"Laut Pachtvertrag sind Hütten erlaubt. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es ein Regelwerk gibt", sagt Ehrgott, während er in seinem 200 Quadratmeter großen Garten sitzt und von der idyllischen Lage schwärmt: "Natürlich ist die Situation jetzt ungut." Er hofft genauso wie seine Nachbarn, dass mit der Gemeinde eine "vernünftige Lösung gefunden wird. Denn es bringt keinem etwas, wenn wir unsere Gartenhäuser abreißen lassen müssen." Trotzdem kann er Prinz’ Reaktion verstehen. Schon einmal wurde der Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs zu einer hohen Geldstrafe (nicht rechtskräftig) verurteilt, weil er in einem ähnlich gelagerten Fall nicht gleich abreißen ließ.

Umwidmung

Spätestens im Herbst soll das Problem in der Kleingarten-Siedlung gelöst sein. "Parallel zum Abbruchbescheid ist ein Widmungsverfahren eingeleitet worden. Vielleicht gelingt schon in der nächsten Gemeinderatssitzung im Herbst eine Umwidmung auf Grünland-Kleingärten", sagt Stadtamtsdirektor Hermann Neumeister. Der Antrag auf Umwidmung werde gewissenhaft geprüft, heißt es dazu von der nö. Landesregierung.

Ilse Wollansky von der nö. Raumordnung gibt aber zu bedenken, dass "grundsätzlich Umwidmungen zur Sanierung eines rechtswidrigen Zustands nicht durchgeführt werden dürfen." Wie auch immer. Den Abbruchbescheid hat Sparkassenchef Franz Pruckner als Grundbesitzer erhalten. Mit der Begründung, der falsche Adressat zu sein, hat er Einspruch erhoben: "Wir haben ein unbebautes Areal verpachtet."

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