Handys in Justizanstalt geschmuggelt: Drei Schuldsprüche

Mehrere Male wurden im Jahr 2014 Missstände im Strafvollzug enthüllt. Im Mai gab es beispielsweise den Fall eines vernachlässigten Insassen in Krems-Stein mit eingerollten Zehennägeln und Verwesungsgeruch. Die betroffenen Beamten wurden suspendiert, mittlerweile sind sie aber wieder zurück im Dienst. Mehr dazu .
Justizwachebeamtin erhielt 18 Monate bedingte Haft. Urteil nicht rechtskräftig.

Weil sie für Häftlinge Handys in die Justizanstalt Stein geschmuggelt und unerlaubt Daten abgefragt hat, ist eine Justizwachebeamtin am Mittwoch am Landesgericht Krems des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Die 35-Jährige, die von einem Freigänger ein Kind bekommen hatte, wurde - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Schuldsprüche gab es auch für die zwei mitangeklagten Häftlinge, die die Frau laut Anklage angestiftet bzw. den Schmuggel organisiert hatten. Ihr Freund, genau heute 32 Jahre alt, der sich nicht schuldig bekannt hatte, erhielt 18 Monate, sein damaliger voll geständiger Zellengenosse (37) zwölf Monate Freiheitsstrafe.

Geständnis mildernd

Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich bei der Justizwachebeamtin ihre Unbescholtenheit und das Geständnis aus, sagte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Susanne Daniel. Erschwerend waren allerdings der längere Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Taten. Für die 35-Jährige, die derzeit in Karenz ist, bedeutet die Strafe von 18 Monaten den Amtsverlust. Die Verantwortung des 32-Jährigen, vom Handyschmuggel nichts gewusst zu haben, sei nicht glaubhaft, erinnerte Daniel an anderslautende Vernehmungsprotokolle der Polizei.

Staatsanwalt Franz Hütter hatte in seinem Schlussvortrag drei Schuldsprüche gefordert. Die heutigen Erzählungen hätten derart ähnlich geklungen, dass Absprachen zu vermuten seien - im Versuch, den 32-Jährigen herauszuhalten. Dem trat Rechtsanwältin Astrid Wagner massiv entgegen und forderte einen Freispruch im Zweifel. Für die Beamtin erbat sie ein mildes Urteil.

Bei der Justizwache hatte man nach Angaben eines leitenden Beamten erfahren, dass in der Anstalt unerlaubt Handys im Umlauf waren. Nachdem bei dem Serben ein Smartphone gefunden worden war, habe sich der Mann voll kooperativ gezeigt, sagte der Zeuge - und auch, dass der 37-Jährige wegen des "Verpfeifens" um sein Leben gefürchtet habe: "Die Klientel in Stein ist nicht zu unterschätzen."

Dass die Justizwachebeamtin ständig in Geldnöten war, habe man gewusst. Ein weiterer Vorgesetzter meinte, es sei ein Fakt, dass man durch eine derartige Liaison unter Druck kommen könne.

Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Angeklagten nahmen Bedenkzeit.

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