Hakenkreuz in Stirn geritzt: Unschuldig im Gefängnis

Robert T. ist schwer gezeichnet. Er lebt in Angst.
Kein Beweis für die Beteiligung an dem Überfall. Die Suche nach den Tätern geht weiter.

In den Gerichtssaal kam er noch in Handschellen, verlassen hat er ihn fünf Stunden später als freier Mann. Mit einer Überraschung hat am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess nach einem brutalen Überfall geendet. Drei vermummte Täter hatten im September in Bad Fischau, NÖ, den 52-jährigen Robert T. von seinem Rad gerissen, ihn in ein Gebüsch gezerrt und ihm nach dem Vorbild des Hollywood-Streifens "Inglourious Basterds" ein Hakenkreuz in die Stirn geritzt. Als Tatverdächtiger saß der 33-jährige Schwiegersohn des Nachbarn drei Monate in U-Haft. Ihm konnte jedoch keinerlei Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden. Die Suche nach den wahren Tätern geht damit weiter.

Das Opfer selbst hatte die Polizei auf die Spur des Verdächtigen gebracht. Zwischen den benachbarten Familien tobe ein jahrelang andauernder Nachbarschaftsstreit.

Kameras

Robert T. sicherte sein Haus daraufhin mit Kameras, worauf die Nachbarn ihn im Gegenzug wieder wegen des Eingriffes in ihre Privatsphäre anzeigten. Deshalb durfte der 52-Jährige die Objektive nur noch auf sein eigenes Grundstück richten. "Immer wenn wir auf die Straße gegangen sind, kam es zu wüsten Beschimpfungen und Drohungen. Es war furchtbar", schilderte das Hakenkreuz-Opfer am Montag der vorsitzenden Richterin. Der Angeklagte warf dem 52-Jährigen im Gegenzug vor, dass er ihm und seiner Lebensgefährtin das Jugendamt auf den Hals gehetzt habe. "Jemand hat uns angezeigt, dass wir unsere Kinder schlagen", so Christian P.

Es sei kaum eine Woche ohne Zwischenfall vergangen. Am 5. September wurden Robert T.s Haus und Auto mit Hakenkreuzen und schlimmen Botschaften besprüht. Kurz darauf kam es Nachts auf dem Nachhauseweg zu dem Überfall der Maskierten. Der 52-Jährige erkannte keinen der Täter: "Sie haben mir aber Grüße vom Nachbarn ausgerichtet und gemeint, sie zünden mein Haus an, wenn wir nicht ausziehen." Für die Richterin gab es außer den Vermutungen des Opfers keinen Beweis gegen den Angeklagten.

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