Geheimakte Donau-Hochwasser

APA13095022-2 - 06062013 - ASCHACH - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser in Aschach an der Donau, Bezirk Eferding, am Donnerstag, 06. Juni 2013. In den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ist die Situation am Donnerstag stabil. APA-FOTO: RUBRA
Viele Behörden rücken die Betriebsordnungen der Fluss-Kraftwerke nicht heraus.

Die Schlagzeilen nach dem Donau-Hochwasser im Juni sind noch gut in Erinnerung: Während weite Bereiche des Stroms nach dem hundertjährigen Hochwasser 2002 gut abgesichert wurden und das Hinterland von Überflutungen weitgehend verschont blieb, gab es einige Regionen, wie etwa das Eferdinger Becken in OÖ oder der Klosterneuburger Ortsteil Kritzendorf (NÖ), die regelrecht abgesoffen sind. In den betroffenen Gebieten erhoben Anrainer und Lokalpolitiker Vorwürfe gegen den Verbund-Konzern als Betreiber der Donaukraftwerke.

In diesem Zusammenhang fiel oft der Begriff „Wehrbetriebsordnung“. In diesen wasserrechtlichen Bescheiden – für jedes Kraftwerk gibt es ein eigenes Dokument – wird minutiös geregelt, welche Wehre und Schleusen bei welchem Wasserstand wie weit zu öffnen sind, um Hochwasser oberhalb des Wehrs zu verringern – aber auch gleichzeitig flussabwärts zu verschärfen.

Der KURIER wollte Einblick in die Wehrbetriebsordnungen für die Donau nehmen. Doch rasch stellte sich heraus, dass dies leichter gesagt als getan ist.

„Nicht öffentlich“

„Sie sind nicht der erste Anrufer, der danach fragt, ich kann Ihnen leider nicht helfen“, sagt eine freundliche Dame bei der Wasserstraßenverwaltung „Via Donau“ und fügt hinzu: „Das sind keine öffentlichen Papiere“.

Auch im Kabinett von Umweltminister Nikolaus Berlakovich gibt man sich zugeknöpft: Die Wehrbetriebsordnungen seien „parteienöffentlich“, Zugang haben nur die im wasserrechtlichen Verfahren beteiligten Parteien. Immerhin seien die Dokumente in den sogenannten „Wasserbüchern“ der Länder öffentlich einsehbar. Es sind daher die zuständigen Stellen Wien, Niederösterreich und Oberösterreich zu kontaktieren.

In NÖ liegen die Wehrbetriebsordnungen nicht an zentraler Stelle auf. Das Wasserbuch wird von den Bezirkshauptmannschaften (BH) geführt. Wir fragen im Bezirk Tulln an, wo es mit Greifenstein und Altenwörth gleich zwei Donaukraftwerke gibt: Im Amt einsehbar sind die Papiere, (elektronisch) versendet werden sie allerdings nicht. Vergleichsmöglichkeit mit den Daten anderer Kraftwerke und Bezirke? Fehlanzeige.

„Vertuschung möglich“

Gerhard Renner, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wasserrecht, kennt das Problem: „ Bei einigen BHs liegen die Papiere auf, bei anderen nicht. Sich einen Überblick zu verschaffen, ist nicht möglich.“ Bei Pannen berge das System Vertuschungsmöglichkeiten: „Umfassende Auskunft wird man wohl nur mit Anzeigen bekommen.“

Geheimakte Donau-Hochwasser
Wehrbetriebsordnung
Auch in Wien werden die Dokumente nicht aus der Hand gegeben. Dem KURIER wird auf Anfrage lediglich angeboten, sich die Materie vom Chef der zuständigen MA 45, Gerald Loew, „näherbringen zu lassen“. Eine Erklärung wird mitgeliefert: „Die Wehrbetriebsordnung ist Hunderte Seiten lang und technisch äußerst komplex.“

Offener ist man in Oberösterreich: Auf der Homepage der „Notwehrgemeinschaft der Hochwasser-Opfer im Eferdinger Becken“ sind die Wehrbetriebsordnungen für die Donaukraftwerke Aschach und Ottensheim-Wilhering öffentlich einsehbar. Laut Homepage haben die Aktivisten die Papiere problemlos vom Land erhalten. Detail am Rande: Was in Wien Hunderte Seiten dick sein soll, umfasst in OÖ gerade einmal fünf bzw. acht Seiten.

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