Finanzbeamter stöberte in Promi-Daten

Landesgericht Krems: Das Urteil gegen den Finanzbeamten ist noch nicht rechtskräftig
43-jähriger Waldviertler interessierte sich für Steuererklärungen von Schwarzenegger, Schinkels, aber auch vielen privaten Bekannten und Kollegen

Aus reiner Neugierde stöberte ein Finanzbeamter aus dem Niederösterreichischen Waldviertel mehrere Jahre lang in den Finanzdaten nicht nur von Nachbarn und Kollegen, sondern auch von Prominenten. Arnold Schwarzeneggers finanzielle Verhältnisse interessierten ihn dabei ebenso wie jene der prominenten Fußballer Frenkie Schinkels oder Karl Daxbacher.

Dafür gab es eine sechsmonatige, bedingte Haftstrafe und 4800 Euro Geldstrafe, sowie den Ersatz der Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Von 2008 bis 2014 hat der 43-Jährige tausende Abfragen im System des Finanzamts getätigt, zu denen es bei seiner Arbeit keine Notwendigkeit gab und die er aus Gründen des Datenschutzes nicht hätte abrufen sollen. Rund tausend Personen aus seinem Wohnort durchleuchtete der Beamte, der sich als hilfsbereites Mitglied von Feuerwehr und Vereinen darstellt. Bei einigen Menschen schaute er mehrere hundert Mal in die Unterlagen. Dafür konnte er keine andere Erklärung als Neugierde angeben. Aber auch die Daten von Arbeitskollegen und sogar Prominenten interessierte ihn.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm aber auch vor, in zwei Fällen Angaben in den Finanzunterlagen bewusst verfälscht zu haben. „Ich bin hilfsbereit und habe mehreren Leuten, die überfordert waren, bei ihrem Steuerausgleich geholfen. Ich habe einen Saustall auf meinem Schreibtisch und habe drei nicht rechtzeitig eingereicht“, erklärte der Angeklagte. Die Folge war, dass die drei Personen jeweils eine Strafe von 350 Euro für Terminüberschreitung bekamen. Bei ihnen korrigierte er über seinen Computer die Eingabedaten, worauf sich die Strafe als Irrtum darstellte und zurück gezogen wurde.

„Ich weiß, das war falsch. Aber ich hatte damals zwei Pflegefälle zu hause, war überfordert“, erklärte der Beamte. Der nach der Anzeige im Jahr 2014 unter verschärfter Überwachung im Finanzamt weiter arbeiten durfte.

„Er hat seither keine einzige unberechtigte Anfrage mehr gemacht und sich um besondere Korrektheit bemüht“, erklärte ein Vorgesetzter vor Gericht.

„Ich helfe niemandem mehr bei der Steuererklärung, auch wenn das schlecht ankommt. Ich darf nicht einmal mehr für jemanden einen Erlagschein mit nehmen“, betonte der 43-Jährige.

Das und seine Unbescholtenheit waren Milderungsgründe. Erschwerend war die hohe Anzahl der Delikte.

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