Felder-Tausch: "Notfalls gehen wir demonstrieren"

Maria und Johann Kargl beliefern Kunden mit Biogemüse im Kisterl.
Bauernfamilie will ihre Bio-Äcker behalten, Gutachten bescheinigt erste Niederlage.

"Ich verstehe die Welt nicht mehr", sagt Biobäuerin Maria Kargl aus Großglobnitz bei Zwettl. Was sie in einem zugesandten Gutachten lesen musste, sieht sie als drohende Zwangsenteignung. Darin heißt es sinngemäß: Wenn man ihre Bio-Äcker im Ausmaß von 30 Hektar Fläche (im so genannten Kommassierungsverfahren/Flurbereinigung) nicht berücksichtigen würde, sei der Erfolg der Grundzusammenlegung gefährdet. Noch ist ein Bescheid der nö. Agrarbezirksbehörde ausständig.

Wie berichtet, fürchtet die Familie Kargl um die Existenz ihres Biobetriebes. Seit mehr als 33 Jahren verzichtet sie beim Anbau auf den Einsatz von Spritzmitteln und hat mit ihrem Biogemüse-Kisterl großen Erfolg. "Wenn wir jetzt unsere Bioflächen gegen konventionelle Felder eintauschen müssen, war die bisherige Arbeit umsonst", ärgern Maria und Johann Kargl. Das größte Problem: Drei Jahre lang wären konventionelle Flächen nicht als Bio-Äcker benützbar. "Man muss doch auch eine einmalige, kleinstruktierte Flurlandschaft erhalten", fordern die Kargls. Doch darauf nimmt man wohl keine Rücksicht.

Verfahren

Im Gutachten einer Amtssachverständigen heißt es: "Würde man die Grundstücke (Anm.: der Familie Kargl) aus dem Zusammenlegungsgebiet ausscheiden, so würde es zu erheblichen Nachteilen für den Zusammenlegungserfolg kommen." Außerdem: Ein Ziel des Verfahrens sei es, Flächen für die Umfahrungsstraße (B36) bereitzustellen.

"Wir werden weiterkämpfen. Notfalls gehen wir demonstrieren", kündigt Maria Kargl an. Rückendeckung bekommt sie von 8000 Personen, die bereits eine Petition unterschrieben haben. "Auch 47 Prozent der Bauern im Ort sind gegen die Zusammenlegung", sagt sie.

Das kann Otto Kaurzim, Leiter der Agrarbezirksbehörde, nicht bestätigen. Bis wann ein Bescheid zugestellt wird, kann er nicht sagen: "Wir müssen jetzt die Stellungnahme der Familie prüfen und entscheiden, ob ein Zusatzgutachten nötig ist", sagt Kaurzim.

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