Fall Wastl: Urteil der Geschworenen ist rechtskräftig

APA13033684 - 03062013 - WIENER NEUSTADT - ÖSTERREICH: Der 42-Jährige Angeklagte (r.) am Montag, 03. Juni 2013, vor Verhandlungsbeginn am Landesgericht Wiener Neustadt. Mord durch Unterlassung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen den Verdächtigen im Fall der seit fast zwölf Jahren verschwundenen Heidrun Wastl. APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER
Staatsanwaltschaft legt keinen Einspruch ein. "Cold Case"-Fall wird aber nicht geschlossen.

Nach dem Gerichtsurteil im Fall um das Verschwinden der 37-jährigen Heidrun Wastl im Jahr 2001 verzichtet die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt auf eine Berufung. Erich W. (42) wurde am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt des Mordes freigesprochen und für Im-Stich-Lassen einer verletzten Person zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Strafe hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Er verließ das Gericht nach der Verhandlung als freier Mann.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt legt keinen Einspruch gegen das Urteil ein. „Das Urteil der Geschworenen ist nicht mit Aussicht auf Erfolg zu bekämpfen“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl, am Freitag dem KURIER. Der Anwalt des Beschuldigten Ernst Schillhammer hat bis Montag Zeit eine Erklärung abzugeben.

Der „Cold Case“-Fall wird vom Bundeskriminalamt (BK) nicht geschlossen. Immer noch sucht das BK nach der Leiche von Heidi Wastl. Nach Angaben des Beschuldigten ist Heidi Wastl bei einem Unfall in einem Waldstück bei Ofenbach (Bez. Wr. Neustadt) schwer gestürzt. Die Sterbende wurde alleine im Wald zurückgelassen.

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