Ermittlungen gegen die Diakonie

Refugees wait inside the asylum camp in the Austrian village of Traiskirchen November 24, 2012. Some 300 protesting refugees and supporters gathered in front of Austria's federal office for asylum (Bundesasylamt) calling for an end to restrictions on refugees' right of movement and better treatment by the authorities. REUTERS/Leonhard Foeger (AUSTRIA - Tags: CIVIL UNREST POLITICS SOCIETY IMMIGRATION)
Anzeige wegen Betruges - die Diakonie spricht von unterschiedlicher Rechtsauffassung.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt unter der Zahl 2 St 130/12g gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges. Die Diakonie soll Flüchtlingsberatungen mehrfach verrechnet haben. Diakonie-Direktor Michael Chalupka spricht von unterschiedlichen Rechtsauffassungen.

Bei Fremdenverfahren stellt meistens die Diakonie den Rechtsberater für den Flüchtling. Das Innenministerium zahlt pro Fall eine Pauschale in der Höhe von 191 Euro. Am 27. Juni 2012 übermittelte das Innenministerium eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Es war bekannt geworden, dass die Flüchtlinge – auf Deutsch verfasste – Abtretungserklärungen zugunsten der Diakonie unterschreiben. Darin wird die Diakonie bevollmächtigt, die „zugesprochene Haftentschädigung von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren“. Außerdem verzichtet der Flüchtling auf das Geld, wenn er nicht innerhalb eines Jahres um die Auszahlung vorstellig wird. Da geht es vor allem um jene, die unrechtmäßig in Schubhaft-Haft saßen. Pro Tag werden ihnen 100 Euro zugesprochen.

Betrugsverdacht

In einer weiteren Spenden­erklärung verzichten die Flüchtlinge auf den vom UVS zugesprochenen Kostenersatz in der Höhe von 660,80 Euro zugunsten des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Das sei Betrug, vermuten die An­zeiger. Denn sämt­liche Leistungen seien bereits mit der Pauschale abgegolten. Demnach gehören die 660,80 Euro dem Flüchtling. Und Geld, das nicht abgeholt werde, müsse wieder der Republik zufallen – und nicht „unberechtigten Organisationen“.

Ermittlungen gegen die Diakonie
Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, bestätigt eine „Verdachtslage“, und verweist an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt. Deren Sprecher, Erich Habitzl, bestätigt, dass Ermittlungen nach dem Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges laufen.

Der Direktor der Diakonie, Michael Chalupka, weist alle Vorwürfe zurück. Die Auszahlung der Haftentschädigungen würde meist einige Zeit dauern. Chalupka: „Da kann es passieren, dass wir die Leute nicht mehr finden.“ Weil sie abgeschoben wurden, oder weil sie weitergewandert sind. Chalupka: „Und dann sitzen wir auf Geld, das uns nicht gehört.“ Deshalb habe man Vollmachten zugunsten von Ärzte ohne Grenzen angefertigt. Außerdem habe man nun die Formulare in sechs Sprachen aufgelegt, um eine schräge Optik zu vermeiden.

Ermittlungen gegen die Diakonie
APAGIN05 - 16122008 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA TEXT CI - Diakoniedirektor Michael Chalupka (l.) und GF vom Hilfswerk Oesterreich Walter Marschitz am Weg zum Spendengipfel 2008 im Finanzministerium am Dienstag, 16.Dezember 2008. APA-FOTO: BARBARA GINDL
Und die 660,80 Euro, so Chalupka, würden dem Rechtsdienst zustehen. Denn sie seien vom UVS als „Kostenersatz“ tituliert. Die vom Ministerium geleisteten Kostenersätze in der Höhe von 191 Euro seien ohnehin zu gering. Chalupka: „Wir haben vergangenes Jahr 318.000 Euro an Spenden in die Rechtsberatung einbringen müssen.“

Seit Oktober 2011 haben Asylwerber und Migranten Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Das betrifft das Zulassungsverfahren, Verfahren vor dem Asylgerichtshof und fremdenpolizeiliche Verfahren. Erstmals erhalten auch Schubhäftlinge kostenlose Rechtsberatung.

Im Rahmen einer Ausschreibung des Innenministeriums und des Bundeskanzleramtes hat die Bietergemeinschaft „ARGE Rechtsberatung“ mit dem Diakonie Flüchtlingsdienst und den Volkshilfe-Organisationen Wien und Oberösterreich den Zuschlag erhalten.

Am 1. November 2012 hat sich die Volkshilfe Wien wieder aus der ARGE Rechtsberatung zurückgezogen. Die Gründe für den Rückzug waren laut einer Volkshilfe-Sprecherin ökonomischer und humanitärer Natur. Die vom Innenministerium vorgelegten Fall- und Kalkulationszahlen seien nicht annähernd erreicht worden. Deshalb sei eine Weiterführung der Rechtsberatung zu den üblichen Qualitätsstandards nicht mehr leistbar gewesen. Abtretungserklärungen von Flüchtlingen seien aber seitens der Volkshilfe Wien nie verlangt worden.

Kritik an den angeblich zu geringen Pauschalzahlungen kam auch von der Caritas. Das Innenministerium gab im Jahr 2012 insgesamt acht Millionen Euro für Flüchtlingsrechtsberatung aus.

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