Clinch mit der Behörde bremst Erfolgslauf von Joseph-Brot

Bäckermeister Friedrich Potocnik wartet seit neun Monaten auf eine Gerichtsentscheidung.
Bio-Bäcker droht Strafe, weil er aus Behördensicht einen Zusatzstandort widerrechtlich nutzt.

Fritz Potocnik ist Bäckermeister mit Leib und Seele. 100 Arbeitsstunden pro Woche sind laut eigenen Angaben keine Seltenheit, was ihn aber nicht weiter stört. Denn "für mich ist Backen Beruf und Hobby zugleich", sagt der 58-Jährige, der mit 37 Mitarbeitern in Vitis, Bezirk Waidhofen an der Thaya, täglich das populäre Bio-Joseph-Brot erzeugt, für das Wiener sogar Schlange stehen. Obwohl er seinen Job liebt und mit seinem alten Backhandwerk auf einer Erfolgswelle reitet, hat er mit Sorgen zu kämpfen. Die Bezirkshauptmannschaft Horn droht mit einer Strafe, wenn er die zusätzliche Backstube in Burgerwiesen bei Horn nicht bis Ende Juni räumt. Dieser Aufforderung will er aber nicht nachkommen.

Betriebsstätte

Potocnik ist sauer, weil er das Vorgehen der Behörde nicht verstehen kann. Er sieht noch ein, dass er seine Backstube, die er auf seinem eigenen Bauernhof als zusätzliche Betriebsstätte eingerichtet hat, vorerst nicht nutzen darf, weil ihm die Betriebsanlagen- und Baubewilligung fehlt. Der Grund: Ein Nachbar hat beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erhoben, weil dieser Lärmbelästigungen durch Zulieferer und Kühlaggregate befürchtet.

Seit neun Monaten wartet Potocnik nun schon auf eine Entscheidung. "Das ist eine Katastrophe. Unsere Betrieb in Vitis ist ausgelastet. Da die Nachfrage aber weit größer ist, brauchen wir weitere Backkapazitäten", erklärt der 58-Jährige. Er beklagt, dass er von der Behörde daran gehindert wird, weitere wichtige Arbeitsplätze zu schaffen.

Räumungsbescheid

Dass er die neue Backstube auf seinem Grund nun aber sogar ausräumen muss, will Potocnik nicht akzeptieren. "Ich nutze die Räume derzeit nur als Lager. Dafür bekomme ich kein Entgelt. Und was ich auf meinem Areal lagere, hat die Behörde nicht zu interessieren", sagt Potocnik.

Das sieht die Bezirksbehörde Horn anders. "Bis zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts muss die Backstube geräumt und geschlossen sein. Solange er keine Bewilligung hat, müssen wir sicherstellen, dass er keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Dort hat er auch noch Rührgeräte herumstehen", sagt Bezirkshauptmann Johannes Kranner.

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