Bekannten in NÖ erstochen: Acht Jahre Haft

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Geschworene am Landesgericht St. Pölten entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge.

Acht Jahre Freiheitsstrafe: So lautete am Landesgericht St. Pölten am Mittwoch das Urteil gegen einen 37-Jährigen, der am 1. Juli 2014 im Bezirk Amstetten einen 39-jährigen Bekannten nach einem gemeinsam verbrachten Abend im Streit erstochen hatte. Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung - die Staatsanwaltschaft hatte den Briten wegen Mordes angeklagt.

Bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren war der ordentliche Lebenswandel mildernd, erschwerend hingegen die Tatsache zweier schwerer Verletzungen, sagte Richterin Doris Wais-Pfeffer. Verteidigung und Anklägerin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

An jenem Sommertag hatte sich der Angeklagte nach seiner Arbeit im Bezirk Amstetten mit einem Bekannten getroffen und trank einiges an Alkohol, zu vorgerückter Stunde stieß das spätere Opfer dazu. Man saß auf einer Parkbank der Wohnanlage und unterhielt sich lautstark, als gegen 23.30 Uhr eine 30-jährige Bewohnerin die Männer in der Sorge, Nachbarn würden sich über den nächtlichen Lärm beschweren, in ihre Wohnung einlud.

Eifersucht

Dort kam es vermutlich aus Eifersucht zwischen den beiden Männern zum Streit, der dann im Hof des Mehrparteienhauses einen tödlichen Ausgang nahm. Laut der Anklage packte der Beschuldigte den 39-Jährigen, der in jeder Hand ein Messer hielt, an den Handgelenken - die Klinge landete am Hals des Opfers und öffnete die Schlagader.

Aus Sicht der Staatsanwältin war es Mord, weil der Angeklagte die Tat angekündigt hatte - laut einer Zeugin schrie er, er werde den 39-Jährigen umbringen. Zudem warf Barbara Kirchner dem gut Deutsch sprechenden britischen Staatsbürger eine vorangegangene Körperverletzung an einem ihm Unbekannten in einem Lokal in Waidhofen an der Ybbs vor, die dessen hohes Aggressionspotenzial zeige. Verteidiger Josef Gallauner führte hingegen an, dass der Getötete ein "extrem aggressiver Mensch" und auch in psychiatrischer Behandlung gewesen sei.

Richterin Doris Wais-Pfeffer hatte dem Beschuldigten am ersten Prozesstag mehrmals seine widersprüchlichen Versionen des Geschehens vorgehalten. Bei den ersten Einvernahmen sei er unter Schock gestanden, sagte der Mann dazu.

Am Mittwoch sagten nach den Kriminalbeamten, die damals nach der Tat die ersten Befragungen des Verdächtigen geführt hatten, einige Frauen aus dem Lebensumfeld der Männer aus. Eine Nachbarin schilderte das Opfer als unberechenbar, eine langjährige Freundin beider betonte: "Die beiden waren keine Saufkumpanen, sondern wirklich Freunde. Was da passiert ist, ist wirklich furchtbar." Wenn der 39-Jährige nichts getrunken hatte, sei er der netteste Mensch gewesen, aber der Alkohol habe ihn verändert. Sie habe ihn auch mehrmals - teilweise grundlos - ausrasten erlebt.

Kommentare