Alarm nach neuen Wilderei-Fällen

Die Verunsicherung in Reihen der Jägerschaft ist groß. Schließlich sind Wilderer auf ihren Beutezügen meist schwer bewaffnet unterwegs.
Ein Jahr nach dem Amoklauf von Alois Huber häufen sich erneut illegale Abschüsse im Wald.

Das romantische Bild vom Wilderer hat sich über Jahrhunderte hinweg manifestiert: Wer früher wilderte, tat dies meistens aus Armut und um seine Familie zu ernähren. Heute haben die verbotenen Abschüsse aber meist niedere Beweggründe und werden in der Gesellschaft schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt gesehen. Spätestens seitdem der Wilderer Alois Huber auf seinem nächtlichen Streifzug in Annaberg (NÖ) im Vorjahr vier Menschen kaltblütig ermordet hat, ist das Bild vom Wilderer verändert. "Schließlich streifen die Täter meist schwer bewaffnet im Wald umher", heißt es von der niederösterreichischen Polizei, wo nach einer neuen Serie von Wilderei-Fällen die Alarmglocken läuten.

Der erste Fall wurde ausgerechnet knapp nach dem Jahrestag der Tragödie von Annaberg bekannt. Nur unweit des damaligen Tatortes fand ein Förster in Puchenstuben, Bezirk Scheibbs, einen gewilderten, kapitalen Hirsch. Die Polizei vermutet, dass ein Trittbrettfahrer bewusst den Jahrestag gewählt hat.

Neue Fälle

Während noch die Suche nach dem unbekannten Schützen läuft, gibt es im Piestingtal bei Wiener Neustadt die nächsten Fälle. Anrainer einer Siedlung in Gutenstein hatten die ganze Nacht über die Klagelaute eines Tieres wahrgenommen und am Morgen die Jägerschaft verständigt. "Auf der Wiese etwa 50 Meter neben der Straße lag ein angeschossener Hirsch. Durch den Treffer waren die hinteren Läufe gelähmt. Er hat sich nur mit den Vorderläufen weitergeschleppt. Das waren furchtbare Qualen", schildert Martin Pfeiffenberger. Der Büchsenmacher erlöste das Tier mit einem Fangschuss. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, war der Hirsch nur unweit der Fundstelle nahe der Straße und dem bebauten Gebiet getroffen worden.

Schalldämpfer

Alarm nach neuen Wilderei-Fällen
HONORARFREI,Wanzenböck,Hegeringleiter Gutenstein,Wilderei,Gutenstein,Hirsch
Da die Anrainer keinen Schuss hörten, könnte der Schütze auch einen Schalldämpfer verwendet haben. Das im Rückgrat des Tieres stecken gebliebene Projektil eines Jagdgewehrs wurde sichergestellt und wird derzeit nach Type und Kaliber untersucht. "Die Situation ist äußert unangenehm. In Jägerkreisen ist man natürlich nervös und hellhörig. Von verdächtigen Autos, die man in der Nähe des Waldes sieht, werden die Nummern aufgeschrieben. Außerdem werden alle Schüsse dokumentiert", sagt Hegeringleiter Michael Wanzenböck.

Kaum sei im Wald ein Schuss gefallen, laufen bereits die Telefone zwischen den Jägern heiß.

Damit noch nicht genug, so dürfte wenige Tage zuvor ein paar Kilometer weiter in der Gemeinde Waidmannsfeld ein weiblicher Hirsch mit Pfeil und Bogen gewildert worden sein. Das Tier wies ebenfalls im Rückgrat einen Durchschuss auf, der nicht von einem Gewehrprojektil stammte.

In Österreich werden jährlich im Schnitt zwischen 300 und 400 Fälle von Wilderei angezeigt. Das Strafrecht spricht dabei von einem "Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht" und sieht einen Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft bei gewöhnlicher und bis zu drei Jahren bei schwerer Wilderei vor. Als schwerwiegende Fälle gelten Abschüsse, bei denen der finanzielle Schaden mehr als 3000 Euro ausmacht, oder solche, bei denen gefährliche Fallen und Giftköder verwendet werden. Wendet ein ertappter Wilderer gar Gewalt gegen einen Menschen an oder bedroht ihn gefährlich, droht Haft bis zu fünf Jahren.

Wie schwierig sich die Ermittlungen nach Fällen von Wilderei gestalten, macht die Statistik deutlich. Die Aufklärungsquote bewegte sich in den vergangenen zehn Jahren zwischen 33 und 45 Prozent. Von 2000 bis 2009 gab es insgesamt 357 Gerichtsverfahren wegen Wilderei mit "nur" 120 rechtskräftigen Verurteilungen.

Einer, der den Mythos und die Geschichte der Wilderei in Österreich geprägt hat, war der Osttiroler Pius Walder. Der Holzfäller und Wilderer wurde am 8. September 1982 im Villgratental beim Wildern von Jägern ertappt und verfolgt. Eine Kugel in den Hinterkopf tötete den Einheimischen auf seiner Flucht – für seine Familie glatter Mord. Das Gericht urteilte anders und bestrafte den Schützen wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" mit drei Jahren Haft. Es kam zu Aufständen und Tumulten im Tal.

Kommentare