Achtjährigen vergewaltigt: Drei Schuldsprüche

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Drei Brüder, zwischen 17 und 19 Jahre alt, saßen heute auf der Anklagebank.

Der Prozess um Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch eines Achtjährigen ist am Mittwoch vor einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg mit drei rechtskräftigen Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die Angeklagten, drei Brüder (17, 18 und 19 Jahre alt), wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie nahmen die Urteile an, die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht.

In seiner langjährigen Amtszeit habe er noch nie einen solchen Fall gehabt, begann Richter Rainer Klebermasz seine Urteilsbegründung. "Hier ist wahrscheinlich eine Kinderseele ermordet worden." Im Prozessverlauf - die Öffentlichkeit war vom Verfahren ausgeschlossen - habe er bei den drei Burschen jegliches Mitgefühl vermisst, meinte der Richter. Es seien keine Entschuldigungen gefallen.

Klebermasz bezeichnete die Taten als einen "Akt der brutalen Gewalt und Machtdemonstration". Dies zeuge von "Rohheit und mangelndem Mitgefühl" in einer beispiellosen Art. "Es ist unbedingt notwendig, dass ihr ins Gefängnis geht und einen Reifungsprozess durchmacht", sagte der Richter. Die beiden älteren Brüder waren zu je dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafen, der Jüngste zu zweieinhalb Jahren, davon 20 Monate bedingt, verurteilt worden. Als mildernd seien die abgelegten Geständnisse der Burschen gewertet worden.

Schwere Drohungen

Staatsanwältin Elisabeth Böhm lastete den jungen Männern an, im Februar 2012 im Weinviertel den kleinen Buben, der bei der Familie der Angeklagten nach einem Fest übernachtete, unter Androhung von Schlägen bzw. durch Drohungen mit dem Umbringen zunächst zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Danach sollen sich die Jugendlichen (damals 14, 15 und 17 Jahre alt) an ihm hintereinander mittels Analverkehr vergangen haben, um ihn anschließend rund eine halbe Stunde lang im Zimmer einzusperren und erneut zu bedrohen, sollte er jemanden etwas erzählen.

Böhm hatte in ihrem Schlussvortrag, an dem die Öffentlichkeit wieder teilnehmen durfte, angemessene Strafen gefordert und betont, dass es "nicht um jugendlichen Leichtsinn" gehe. Es gebe kaum "was Grausameres" einem Kind anzutun. Die Pflichtverteidiger sprachen sich aufgrund der abgelegten Geständnisse und des jungen Alters der Burschen für milde Urteile aus.

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