Uhudler-Rodung vorerst verschoben

Uhudlertrauben (Archivbild)
Winzer können jetzt Lösung gegen Verbot im Jahr 2030 wählen, Rodungen stehen weiter im Raum.

Viele Winzer waren am Donnerstag nach Moschendorf ins Weinmuseum gekommen, um beim Runden Tisch zum Uhudler dabei zu sein. Damit der Wein aus Direktträgertrauben nicht ab 2030 nur mehr im Museum begutachtet werden kann, ist man seit Monaten auf der Suche nach einer Lösung.

Denn laut EU-Sortenverordnung soll der Wein aus Direktträgertrauben Ende 2030 verboten werden. Im Wahlkampf sprachen sich alle Parteien für den Erhalt des "Kulturgutes" und der "Seele des Südburgenlandes" aus.

Jetzt hat Landesrätin Verena Dunst (SPÖ) das Agrar-Ruder übernommen und will die Winzer entscheiden lassen, wie der Uhudler gerettet werden soll. Denn die Lösung den Wein in Obstwein zu verwandeln, sei zu kurzsichtig. "Es sollen neue Rahmenbedingungen geschaffen werden", sagt Dunst. Deshalb wurde die Rechtsanwaltskanzlei Dax und Partner beauftragt, eine Lösung für das Problem zu finden. "Wir schauen wie es weitergehen kann, ohne das EU-Recht zu beeinträchtigen", erklärt Werner Dax. Auch er sieht die Lösung des Obstweins als nicht praktikabel an, "man könnte dann überall in Österreich Uhudler anbauen", sagt Dax. Die Klassifizierung der Uhudler-Sorten im Rahmen der Burgenländischen Weinbauverordnung könne eine Lösung bringen ebenso wie das neue Bundesweingesetz.

Rodungen

Bis 30. September sollen sich die Winzer entscheiden, welcher Weg eingeschlagen wird. Neben dem Rechtsanwalt war auch Walter Flak, Direktor des Bundesamtes für Weinbau und Verena Klöckl, Weinbauexpertin der Landwirtschaftskammer Burgenland vor Ort, um den Uhudlerproduzenten Rede und Antwort zu stehen.

Was die Weinbauern im Saal aber neben den Erhalt ihrer Weingärten nach 2030 interessierte, waren die Rodungsbescheide, die bereits aktuell im Raum stehen. Wie der KURIER berichtet hat, gab es Anzeigen gegen mehr als 40 Winzer, weil sie trotz Auspflanzungsverbot, neue Uhudler-Weingärten angelegt haben. Geldstrafen und Rodungsbescheide wurden ausgesprochen.

"Wir werden wie Kleinverbrecher behandelt, weil wir ein grünes Produkt produzieren, das niemanden schadet", sagt ein Winzer. "Die Rodungsbescheide wurden aufgeschoben", sagt Dunst. Drei bis sechs Monate würde der Verwaltungsgerichtshof, die letzte Instanz, noch für ein Urteil brauchen. Wird vorher eine Lösung gefunden, die das Auspflanzverbot aufhebt, könnten die Weingärten bleiben. Dass würde auch Harald Kaiser passen. Er ist der Obmann des Uhudlervereins und selbst von Rodungen betroffen: "Diese Situation muss gelöst werden, ebenso wie der Erhalt des Uhudlers nach 2030". Dax sieht die Möglichkeit, dass eine Rodung verhindert werden kann. Versprechen könne dies allerdings niemand. Für den Erhalt des Uhudlers nach 2030 haben die Winzer noch genügend Zeit.

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