Uhudler-Engpass droht: Verein rechnet mit weiteren Anzeigen

Der Verein rechnet mit weiteren Anzeigen, jetzt könnten schon 20 Hektar der Uhudler-Weingärten von Rodungen betroffen sein
Durch die Anzeigen gegen die Winzer könnten 20 Hektar Anbaufläche gerodet werden.

"Das hat nie jemand geglaubt, dass es so weit kommt", sagt Uhudlerverein-Obmann Harald Kaiser. Wie dramatisch es um die südburgenländische Spezialität steht, hat der Verein bisher nicht bekannt gegeben.

Aufgrund der EU-Sortenverordnung droht ein Verbot des Weins aus Direktträgertrauben ab 2030. Durch anonyme Anzeigen wegen verbotener Auspflanzungen der Direktträgerreben könnten "40 Prozent der Anbaufläche gerodet werden", sagt Kaiser. Diese Zahl ist neu.

Derzeit gebe es fünf gültige Rodungsbescheide. Sechs Hektar müssen bis 15. März 2016 gerodet werden. Passiert das nicht, gibt die Behörde einen Auftrag an den Bestbieter, der die Rodung dann durchführt.

Anfänglich ging es um frisch ausgepflanzte Reben, die noch keinen Ertrag bringen. "Es sind auch zehnjährige Weingärten dabei", sagt Kaiser. Er selbst ist betroffen sowie rund 20 seiner Winzerkollegen, die seit 2003 neu ausgepflanzt haben. Wie berichtet, wurden die Winzer anonym bei der Behörde angezeigt. Bei drei weiteren Bescheiden wartet man noch auf eine Entscheidung. Die restlichen haben noch nicht komplett die Instanzen durchlaufen. Im schlimmsten Fall müssen von den insgesamt 50 Hektar Uhudler, 20 gerodet werden. Massive Engpässe wären die Folge.

"Die Legalisierung des Uhudlers bis 2030 ist kein Problem", meint Josef Pfeiffer, Uhudler-Winzer und Obmannstellvertreter im Verein. Wichtig sei, dass das Auspflanzverbot bald aufgehoben wird. "Denn auch das Nachpflanzen von einzelnen Stöcken ist per Verordnung 2013 verboten worden", weiß Pfeiffer, hier habe das Land die Verordnung gemacht und nicht die EU.

Obstwein

Die Vereinsmitglieder setzen trotz anderen Kurses von Landesrätin Verena Dunst weiter auf den Obstwein. Denn die Klassifizierung von Sorten, die mit der Edelrebe vitis vinifera verwandt sind, sei nicht "zu 100 Prozent" rechtlich sicher. Dunst präsentierte einige Sorten, die so legal sein könnten, "allerdings nicht die gängigen Sorten wir Ripatella", meint Kaiser. Im Frühjahr können nach der Weingesetznovelle Direktträgertrauben für die Obstweinerzeugung verwendet und auch neu ausgepflanzt werden.

Kurios: Nach der Novelle dürften die Winzer, wenn gerodet wurde, die Weingärten wieder mit denselben Sorten bepflanzen. "Hätte die Politik einen Willen gezeigt, hätte sich das alles schon gelöst", sagt Pfeiffer. Wie man den Rodungen entgehen könnte, weiß man derzeit nicht.

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