Stieftochter geschwängert: Verdächtiger geständig

Stieftochter geschwängert: Verdächtiger geständig
Das Mädchen wurde am Montag befragt. Der 33-Jährige zeigt sich geständig.

Jener 33-Jährige, der beschuldigt wird, seine damals elfjährige Stieftochter sexuell missbraucht und mit ihr ein Kind gezeugt zu haben, ist geständig. Das erklärte die Verteidigerin des 33-Jährigen, Manuela-Anna Sumah-Vospernik, am Montag im Gespräch mit dem KURIER. „Mein Mandant ist sowohl zum sexuellen Missbrauch, als auch zur Vaterschaft geständig“, sagt die Anwältin.

Laut Sumah-Vospernik sei die Zwölfjährige am Montag in Eisenstadt einvernommen worden. Dabei habe sie angegeben, dass der Stiefvater der Vater ihres Kindes sei.

Das Ergebnis des Vaterschaftstests werde am Dienstag oder Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft eintreffen. „Es wird aber keine Überraschungen geben“, erklärt Sumah-Vospernik.

Hausgeburt

Wie der KURIER berichtete hat die Zwölfjährige den Säugling vor vier Wochen im Bezirk Güssing alleine zu Hause zur Welt gebracht. Das Mädchen und das Baby wurden von der Mutter der Zwölfjährigen erst Tage nach der Geburt ins Krankenhaus gebracht.

Vor Kurzem wurden das Mädchen und das Neugeborenen bei einer Pflegefamilie untergebracht.

Der 33-jährige gebürtige Wiener wurde in U-Haft genommen. Er wurde überdies am 22. November wegen sexuellen Missbrauchs einer anderen, damals elfjährigen, Stieftochter rechtskräftig verurteilt. Der 33-Jährige musste sich 2012 wegen der sexuellen Übergriffe auf die Tochter seiner Ex-Frau in den Jahren 2005 und 2006 am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Der Beschuldigte berief gegen das Urteil.

Das Oberlandesgericht Wien verhängte vor Kurzem über den 33-Jährigen eine Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren und acht Monaten. Der Mann soll demnächst von der Untersuchungs- in die Strafhaft übernommen werden.

Die Mutter des Mädchens wurde auf freiem Fuß angezeigt. Ihr wurden auch zwei weitere minderjährige Kinder abgenommen, die derzeit ebenfalls bei Pflegeeltern untergebracht sind. Die Frau hatte den Beschuldigten zwei Tage nach der Geburt ihres Enkels geheiratet.

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