Slav AG will Schadenersatz

Verkauf der Bank Burgenland hat weiteres Nachspiel, diesmal auf heimischer Bühne
Nach EuGH-Urteil will unterlegener Bieter vom Land rund drei Millionen € Schadenersatz.

Während das Land noch überlegt, ob es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Beihilfeverfahren zum Verkauf der Bank Burgenland mehr gewonnen oder verloren hat, wartet schon der nächste Rechtsstreit.

Die im Zuge der Privatisierung der Bank 2006 unterlegene Slav AG will demnächst beim Landesgericht Eisenstadt Antrag auf Fortführung des Schadenersatzprozesses gegen das Land Burgenland einbringen, der seit mehreren Jahren auf Eis liegt. Slav-Anwalt Alexander Thomas fordert vom Land etwas mehr als drei Millionen Euro für Aufwendungen und Verfahrenskosten der Slav in den vergangenen Jahren. Die Slav AG hatte sich auch an den Obersten Gerichtshof gewandt. Gut möglich, dass auch dieses Verfahren wieder aufgenommen wird, auch dort ging es um Verfahrenskosten.

Wie berichtet, hat der EuGH am vergangenen Donnerstag den Schlussstrich unter ein seit April 2006 laufendes Verfahren gesetzt. Beim Verkauf sei eine unzulässige staatliche Beihilfe erfolgt, weil das ukrainisch-österreichische Konsortium Slav AG 155 Millionen Euro geboten hatte, die Bank aber um 100,3 Millionen € an die Grawe verkauft wurde. Die Republik Österreich, die mit dem Land Burgenland und der Grawe 2008 gegen diese Entscheidung der EU-Kommission berufen hatte und nun in letzter Instanz beim EuGH unterlag, muss von der Grawe 41,47 Millionen Euro plus Zinsen als Nachzahlung einfordern, in Summe rund 50 Millionen Euro.

Für Gregor Trummer, Wiener Rechtsanwalt und Vize-Aufsichtsratschef der Slav AG, die sich zuletzt stark aufs Geschäft mit Solarenergie konzentriert, ist das Urteil eine „gewisse Genugtuung“, auch wenn der Ausgang für das Konsortium von Anfang an „sonnenklar“ gewesen sei. Dass sich Land und Bund an die Seite der Grawe und damit quasi gegen eine Nachzahlung gestellt hätten, habe verwundert: „Das ist skurril“.

Zumal das Land zusätzliche Einnahmen offenbar ohnehin brauche. Werde die Slav AG nun genau beobachten, ob die Grawe zahlt? Trummer: „Das brauchen wir nicht, das macht ohnehin die EU-Kommission“.
Zur Erklärung: Im Kaufvertrag von 2006 gibt es eine „Gewährleistungsklausel“. Sofern „die EU-Kommission oder eine andere Behörde feststellt, dass eine unzulässige Beihilfe gewährt wurde“, ist das Land verpflichtet, der Grawe „jenen Betrag zu erstatten, den die EU-Kommission (...) festsetzt“, andernfalls die Grawe vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Im Klartext: Das Land müsste der Grawe die 50 Millionen € postwendend retournieren.
Kommende Woche soll es zwischen Land und Grawe Gespräche über die Umsetzung des Urteils geben. SP-Finanzlandesrat Helmut Bieler steckt im Vorfeld auf KURIER-Anfrage die Position des Landes ab. „Wenn das höchste Organ Europas ein Urteil fällt, ist das zu vollziehen“, fürs Land bestünde keine Notwendigkeit „nach Auswegen zu suchen“.

Für Trummer ist die Gewährleistungsklausel jedenfalls „nichtig“ und käme sie doch zur Anwendung, könne man nur noch von einer „Posse“ sprechen. Hätte die Slav noch einmal Interesse an der Bank Burgenland, sollte der Verkauf rückabgewickelt werden? „Sicher nicht“, sagt Trummer mit Bestimmtheit, „die Slav hat auch einen Stolz“ und was im Zuge des Verkaufsprozesses passiert sei, habe ihn an eine „Bananenrepublik“ gemahnt, das war „ein Skandal“.

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