Reiseabbruch: Mit Karte nicht voll versichert

Reiseabbruch: Mit Karte nicht voll versichert
Südburgenländerin bleibt auf 1800 Euro Reisekosten sitzen. Kreditkarte gewährleistet nicht vollen Versicherungsschutz.

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Oder ein böses Lied davon singen. So wie Maria N. aus Bad Tatzmannsdorf. Die Südburgenländerin war überzeugt durch die Reiseversicherung, angeschlossen an ihre Kreditkarte, ausreichend abgesichert zu sein.

"Wir waren Anfang Juli in Norwegen", schildert N. im KURIER-Gespräch. Am vierten Tag der Reise erreichte sie ein Anruf ihrer Mutter – die traurige Nachricht: Ihr Großvater war verstorben.

Sofort wurde der Rücktransfer organisiert, eine Nacht musste jedoch in Oslo verbracht werden, erst am nächsten Tag war ein Platz im Flieger frei.

"Ich habe alle Rechnungen und das Ticket aufgehoben. Nach der Rückkehr habe ich sofort eine Schadensmeldung gemacht", betont N., die regelmäßig mit der Kreditkarte zahlt, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. "Als Antwort habe ich jedoch erhalten, dass ich keine Ansprüche geltend machen kann."

Begründung: Die Reisestornoversicherung verliere sofort bei Verlassen der Wohnung und mit Urlaubsantritt ihre Gültigkeit, eine  Reiseabbruchversicherung hätte zusätzlich abgeschlossen werden müssen. Der Reiserückruf würde sich nur darauf beziehen, dass man – sollte daheim etwas passieren –  von ARBÖ oder ÖAMTC verständigt werden könnte.

"Juristisch ist alles gedeckt, aber ich hätte doch gedacht, dass ich zumindest ein bisschen etwas zurückbekomme", sagt die Südburgenländerin, die mittlerweile die Kreditkarte gekündigt hat und auf 1800 Euro sitzen bleibt.

Für Eva Schreiber von der Arbeiterkammer Burgenland kein Einzelfall: "Bei Kreditkarten sind die Leistungen oft an bestimmte Bedingungen verknüpft." Vor Reiseantritt sollten deshalb die Versicherungsbedingungen genau studiert werden.

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