Rechtsberatung für Frauen erweitert

Ich bin Mieterin einer Altbauwohnung und möchte eine Sicherheitstür einbauen lassen. Der Verwalter verweigert mir die Zustimmung. Was kann ich tun? Da Ihnen der Verwalter als Vertreter der Hauseigentümer die Zustimmung zum Einbau einer Sicherheitstür verweigert, können Sie die Zustimmung durch die Schlichtungsstelle bzw. durch das zuständige Bezirksgericht ersetzen lassen. Dabei müssen aber folgende Voraussetzungen auf jeden Fall erfüllt werden: Die Veränderung muss dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, die Veränderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dienen, der Hauptmieter muss die Kosten tragen und die einwandfreie Ausführung der Veränderung gewährleisten. Durch diese Veränderung dürfen keine schutzwürdigen Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters beeinträchtigt werden und durch die Veränderung darf keine Schädigung des Hauses erfolgen. Aufgrund steigender Einbrüche werden auch Einbruchs­sicherungsmaßnahmen  zu Maßnahmen, die der Übung des Verkehrs dienen, gezählt.
Zusätzlich zu fixen Beratungsterminen in den Frauenberatungsstellen gibt es eine Hotline sowie ein eMail-Service.

Seit die kostenlose und anonyme Rechtsberatung für Frauen vor sieben Jahren vom Frauenreferat ins Leben gerufen wurde, ist der Run darauf ungebrochen. „Mit 640 juristischen Beratungen haben wir 2006 begonnen, 2012 waren es schon fast 800“, zieht Landesrätin Verena Dunst, SPÖ, eine zufriedene Bilanz.

Heuer wird der Service ausgeweitet, zusätzlich zu fixen Beratungsterminen in den Frauenberatungsstellen gibt es für dringende Fälle eine Hotline ( 05 / 9004 – 200, Montag bis Freitag) sowie ein eMail-Service (frauenberatung@daxundpartner.at).

Das Angebot wurde von Landesrätin Dunst initiiert, weil „sich viele Frauen juristischen Rat einfach nicht leisten können“. Daran hat sich bis dato nichts geändert. Allerdings umfasst das Angebot des Frauenreferates nur das Erstgespräch, „es wäre nicht möglich, so viele Frauen länger zu begleiten.“ In zwei Drittel der Fälle sei aber sowieso nicht mehr notwendig, als ein Beratungsgespräch.

Was für Frauen kostenlos ist, hat dem Land im Vorjahr rund 46.000 Euro gekostet. Für 2013 ist ein Sockelbetrag von 30.000 Euro budgetiert. „Wir haben heuer ein größeres Paket geschnürt, das bisherige Angebot aber evaluiert und effizienter umgestaltet“, weshalb man laut Dunst nicht mehr Geld brauche.

Inhaltlich sei die Rechtsberatung breit gefächert. Fragen zu Obsorge für Kinder oder Probleme bei Scheidungen sind genauso Thema wie finanzielle Angelegenheiten, Kaufverträge oder Erbrecht. 20-jährige nehmen den Rat genauso in Anspruch wie 70-jährige Frauen.

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