Nazikeller-Affäre: Prozesstermin fixiert

Die Szene aus dem Ulrich Seidl Film "Im Keller"
Der Kellereigentümer wird wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz angeklagt.

In der "Nazikeller-Affäre" im Burgenland gibt es einen Prozesstermin: Am 2. Juli muss sich der Kellereigentümer vor Gericht verantworten, bestätigte Gerichtssprecher Bernhard Kolonovits am Donnerstag gegenüber der APA einen Bericht des ORF-Burgenland.

Die Affäre hat im vergangenen September, als der Film "Im Keller" von Ulrich Seidl erschien, für Aufregung gesorgt. Darin sind fünf Burgenländer zu sehen, die vor einem Hitlerbild und einer Hakenkreuzfahne feiern. Der Eigentümer des Kellers steht nun Anfang Juli vor Gericht. Er wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angeklagt, so Kolonovits.

Erhebungen wurden gegen alle fünf Beteiligte eingeleitet. In vier Fällen wurde das Verfahren aber eingestellt, was auch vom Rechtsschutzbeauftragten geprüft wurde. Da dieser keinen Fortführungsantrag erhoben hat, dürfte die Einstellung bestehen bleiben, erklärte der Sprecher der Anklagebehörde, Roland Koch, am Donnerstag der APA.

Zwei Männer aus der Kellerszene waren ÖVP-Gemeinderäte. Sie legten im Zuge der Affäre ihr Mandat zurück und traten aus der Volkspartei aus.

Kommentare