Nach Alko-Unfall: Polizist mit Fußfessel im Dienst

Nach Alko-Unfall: Polizist mit Fußfessel im Dienst
Beamter bekam fünf Monate unbedingt - Einsatz ausschließlich im Innendienst.

Weil ein 43-jähriger Nordburgenländer im September des Vorjahres alkoholisiert einen Unfall verursacht und dabei einen Motorradfahrer schwer verletzt hat, wurde der Mann vom Landesgericht Eisenstadt zu fünf Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Seinem Antrag auf elektronische Fußfessel wurde stattgegeben. An sich nichts ungewöhnliches, würde es sich bei dem 43-Jährigen nicht um einen Polizeibeamten handeln.

Seit Oktober verbüßt der Beamte seine Strafe – und zwar in seinem Büro in der Landespolizeidirektion in Eisenstadt, bestätigte die Landespolizeidirektion Burgenland am Mittwoch einen Bericht der bvz. „Er war vorher auf einer Polizeiinspektion in einer Gemeinde und macht jetzt Innendienst“, sagt Polizeisprecher Helmut Marban. Auch nach dem „Absitzen“ seiner Strafe wird der Burgenländer nicht mehr in seine Polizeiuniform schlüpfen, er bleibt im Innendienst. Das Verfahren der Disziplinarbehörde des Innenministeriums sei bereits abgehandelt, Details dazu seien nicht öffentlich, erläutert Marban. Den Vorwurf, dass sich der Polizist den Rausch während seiner Dienstzeit angetrunken hatte, weist Marban vehement zurück, der Beamte habe sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf Urlaub befunden.

Kein Imageschaden

Um das Image der Polizei macht man sich im Burgenland keine Sorgen: „Ich glaube nicht, dass es der Polizei schaden wird, Polizisten sind immerhin auch nur Menschen, die Fehler machen und eine zweite Chance verdient haben“, verteidigt Marban den Alko-Lenker. Wobei er die Tat keineswegs „entschuldigen“ möchte. Die Vorbildwirkung der Polizei will der Oberstleutnant ebenfalls nicht abstreiten, aber für ihn stehe in diesem Fall die „menschliche Komponente im Vordergrund“. Wie man aus Kollegenkreisen hört, leide der Beamte sehr unter dem von ihm verursachten Unfall und müsse auch finanzielle Einbußen gegenüber seiner früheren Tätigkeit in Kauf nehmen. Außerdem habe die Exekutive keinen Einfluss darauf, ob dem Antrag einer elektronischen Fußfessel stattgegeben wird, das entscheidet das Landesgericht völlig autonom, sagt Marban.

Die Genehmigung einer Fußfessel und die Konsequenzen einer Verurteilung beim Arbeitgeber seien zwar immer eine Frage der Einzelfallbeurteilung. Wäre über den Beamten jedoch eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt worden, hätte dies eine automatische Kündigung bedeutet, erklärt Marban.

Der Burgenländer sei österreichweit der erste Polizist mit einer Fußfessel im Dienst. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den 43-Jährigen prüfte die Disziplinarbehörde des Innenministeriums den Fall. Das Verfahren sei bereits abgehandelt, Details dazu wollte die Polizei „aus Datenschutz gründen“ nicht nennen. Die Konsequenzen einer Verurteilung seien auf Dienstgeberseite zwar immer Einzelfall-Beurteilungen, wäre über den Beamten aber eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt worden, hätte dies eine automatische Kündigung bedeutet, erklärt Polizeisprecher Marban.

Anfang 2013 traten beim elektronisch überwachten Hausarrest verschärfte Vergabekriterien in Kraft. Die wichtigste Neuregelung: Sexualstraftäter sollen sich bei schweren Delikten wie Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigen Personen nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können. Ein Täter kann dann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen. Diese wird aber nur nach einer genauen Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt. "Keiner der in den letzten Wochen öffentlich diskutierten Fälle würde nach der neuen Regelung die Fußfessel als einzige Vollzugsform bekommen; vielmehr müsste zumindest ein Teil der Strafe in einer Justizanstalt vollzogen werden", sagte der Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl.

Zweitens soll bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Fußfessel nur mehr dann genehmigt werden, wenn Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den Hausarrest nicht missbrauchen wird.

Opfer erhalten Mitspracherecht

Drittens soll Opfern von Sexualstraftätern ein Äußerungsrecht eingeräumt werden. Betroffene, die das wollen, würden so eine Stimme bekommen.

Zuletzt sollen alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Fußfesselträger können so permanent überwacht und gewisse Orte - etwa die Wohnung oder der Arbeitsplatz des Opfers - für sie gesperrt werden.

Die elektronische Fußfessel steht in Österreich seit 1. September 2010 zur Überwachung von Untersuchungshäftlingen und rechtskräftig verurteilten Straftätern mit einer Freiheitsstrafe bzw. Reststrafe von höchstens einem Jahr zur Verfügung. Mit ihrer Einführung wollte man die an ihre Kapazitäten angelangten Justizanstalten entlasten. Mit Stichtag 1. Oktober 2012 gab es seit der Einführung insgesamt 1025 Fußfesselträger. Derzeit sind es mehr als 200 Personen, die auf diese Weise ihre Strafe verbüßen.

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