Gericht spricht Burgenländerin 50.000 Euro Gewinn zu

Urteil – Bekannter Gartenversand muss den angegebenen Betrag jetzt auch tatsächlich auszahlen.

Jetzt wird es für die Ver­anstalter von Gewinnspielen richtig teuer. Das Landes­gericht Feldkirch hat einer Burgenländerin den höchsten Gewinn zugesprochen, zu dessen Auszahlung ein Unternehmen in Österreich jemals verurteilt worden ist: 50.000 Euro.

Diesmal trifft es einen seriösen, wirtschaftlich gut dastehenden Gartenversand, die holländische Firma Bakker mit Sitz in Vorarlberg. "Die Gewinne werden bei uns immer ausbezahlt", sagt Carmen Laurent von der Geschäftsführung zum KURIER: "Unsere Gewinner sind im Internet ersichtlich."

Tatsächlich sind dort seitenweise Namen aufge­listet, die vom Tischgrill bis zu 50.000 Euro angeblich fette Preise kassiert haben. Die Wohnorte der glück­lichen Gewinner reichen von Zell im Fichtelgebirge über Tiszagyulahaza in Ungarn bis Auchterarder in Schottland.

"Herzlichen Glückwunsch" Die Burgenländerin, der man im silberglänzenden Brief mit einem 15 Zenti­meter langen und 1,5 Zentimeter hohen roten Stempel – "Herzlichen Glückwunsch!" – zum Hauptpreis gratuliert hatte ("Das ist 100 % sicher!"), forderte die 50.000 Euro an, freilich vergebens. Mithilfe ihres Wiener Anwalts Gerold Beneder, der schon zahlreiche solche Versprechen in bare Münze verwandelt hat, klagte sie Bakker auf Herausgabe des Gewinns.

"Es gibt einige wenige, die meinen nur, sie hätten gewonnen", sagt Frau Laurent von Bakker.

Das Gericht sah das völlig anders. Ein Durchschnittsver­braucher müsse annehmen, dass ihm 50.000 Euro überwiesen werden.

"Lediglich bei genauem Studium und engagiertem Lesen der kleingedruckten Textteile", steht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, "ist es möglich, dass bei einem juristisch gebildeten Verbraucher gewisse Zweifel aufkommen."

Es sei in den Unterlagen sogar davon die Rede, dass der Gewinn "so schnell wie möglich ausbezahlt" werde und die Gewinnerin "mit niemandem zu teilen brauche". Das Gericht sprach auch vier Prozent Zinsen und 8300 Euro Verfahrenskosten zu.

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