Friseurin in Potzneusiedl getötet: Prozess im September

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Die Hauptverhandlung im Juni wurde wegen schwerer Krankheit des Hauptangeklagten verschoben.

Der Prozess wegen Mordes an einer 57-jährigen Friseurin in Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) findet am 1. September statt, teilte Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer am Mittwoch auf Anfrage der APA mit. Vor knapp einem Monat hätte der Fall in Eisenstadt vor Gericht landen sollen. Der Prozess wurde allerdings aufgrund der schweren Erkrankung des Hauptangeklagten kurzfristig abberaumt.

Angeklagt sind der 53-jährige Ex-Freund der Toten sowie seine damalige neue Freundin, ebenfalls 53. Die Leiche der 57-jährigen Frau war im September des Vorjahres in ihrem Schlafzimmer gefunden worden. Sie starb durch einen Messerstich in die Brust und mehrere wuchtige Schläge mit einem Stahlrohr. Einen Tag nach der Auffindung der Leiche wurden der Mann und seine Freundin festgenommen. Über beide wurde die Untersuchungshaft verhängt.

Die Anklage wirft dem Mann Mord und außerdem schweren Raub vor, weil er vom Tatort Geld und eine Kamera weggenommen haben soll. Der Frau wird Beitragstäterschaft beim Mord sowie Hehlerei zur Last gelegt.

Mehrere Verhandlungen

Ab 1. September sei eine Reihe von Verhandlungen vorgesehen, sagte Mitterhöfer. Die Erkrankung des Angeklagten wird nun bei der Termingestaltung berücksichtigt. Laut dem Gerichtspräsidenten werde es mehrere Termine geben. „Vielleicht drei oder vier. Fixiert ist bis jetzt allerdings nur der erste Verhandlungstag“, sagte der Gerichtspräsident. „Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Hauptangeklagten ist es nicht möglich, ganztägig zu verhandeln, weshalb nun mehrere Termine geplant sind, an denen jeweils nur für ein paar Stunden verhandelt wird“, erläuterte er.

Der Mordprozess hätte bereits am 28. und 29. Juni stattfinden sollen. Eine Woche zuvor wurde dieser allerdings aufgrund der Erkrankung des Hauptangeklagten auf unbestimmte Zeit verschoben. Ihr Mandant sei „unheilbar krank“, sagte seine Anwältin Astrid Wagner. „Er ist in einem erschütternden Zustand“, erklärte die Rechtsvertreterin. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Mann, der die Vorwürfe vehement bestreitet, verhandlungsfähig sei. Zudem müsse er noch einmal operiert werden. Wagner wird einen Antrag auf Haftuntauglichkeit und Verhandlungsunfähigkeit stellen.

Der Vorwurf laut Anklage

Der Hauptbeschuldigte soll sein Opfer mittels GPS-Gerät ausgekundschaftet haben. Der Tracker, der von der Zweitangeklagten laut Staatsanwaltschaft eigentlich für die Überwachung ihres lebhaften Hundes gekauft worden ist, nahm der 53-Jährige an sich, platzierte ihn im Auto der Exfreundin, um ihren Tagesablauf mitzuverfolgen.

So konnte er vermutlich auch unauffällig die Tatwaffen – ein Messer und ein Stahlrohr – im Haus platzieren, als die Ex nicht zu Hause war. Die Zweitangeklagte dürfte davon nichts mitbekommen haben. Denn die 53-Jährige bat ihren Freund, sich einmal das GPS-Gerät anzusehen, weil sie sich technisch nicht auskannte. Daraufhin nahm er den Tracker an sich und installierte ihn am Fahrzeug des Opfers.

Wie aus der Anklage zu entnehmen ist, hatte der Mann in der Nacht der Tat am 6. September 2015 die App dazu um 21. 26 Uhr und um 2.06 Uhr abgefragt und festgestellt, dass sich das Opfer nach einem Abend mit ihren Freundinnen wieder zu Hause befand. Er weckte daraufhin seine Freundin mit den Worten: „Heute muss das über die Bühne gehen!“

Der mit 350.000 Euro verschuldete Hauptangeklagte soll des Öfteren geäußert haben, seine Ex wegen Streitigkeiten zum Verkauf ihres Hauses umbringen zu wollen – auch der Zweitangeklagten gegenüber. Schlussendlich ließ sich der 53-Jährige laut Anklage von seiner Freundin zum Haus der Friseurin in Potzneusiedl führen.

Mit seinem Schlüssel betrat er das Haus und dürfte im Gästezimmer auf seine Ex-Lebensgefährtin eingestochen haben. Obwohl diese bereits röchelnd am Bett lag, soll der Angeklagte noch mit dem Stahlrohr sechs Mal auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben.

Um den Verdacht auf einen anderen Täter zu lenken, verwüstete er laut Staatsanwaltschaft das Schlafzimmer und platzierte den toten Körper so, als wäre die Frau einem Sexualdelikt zum Opfer gefallen. Danach entsorgte er anscheinend mit Hilfe der Freundin die Tatwaffen sowie den GPS-Tracker und wusch seine Kleidung in der Waschmaschine, wie es in der Anklage heißt.

Am nächsten Tag fuhr er in der Früh zum Haus des Opfers. Er informierte über Notruf die Polizei, dass er die Leiche seiner Ex-Lebensgefährtin gerade entdeckt habe.

Während sich die Zweitangeklagte geständig zeigte, leugnet der 53-Jährige jegliche Anschuldigungen, obwohl zahlreiche DNA-Spuren des Mannes am Körper der Frau, an ihrem Nachthemd und in ihrem Auto gefunden wurden. Die 53-jährige Beschuldigte machte sich zudem Kalendereinträge über die Informationen zur Tat, die ihr der Angeklagte gegeben haben soll.

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