Messerstiche in Bar: „Wollte sie nicht töten“

Die 23-jährige Angeklagte brach beim Prozess in Tränen aus: „Es tut mit leid, was ich getan habe“
Prozess. Prostituierte fasste zwei Jahre Haft aus

Es ist glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Opfer hier heute aussagen kann“, sagte Staatsanwalt Heinz Prinke am Dienstag bei seinem Eröffnungsplädoyer vor einem Geschworenensenat am Landesgericht in Wiener Neustadt. Der Angeklagten, einer 23-jährigen Prostituierten, legte Prinke versuchten Mord zur Last.

Die gebürtige Rumänin hatte, wie berichtet, ihrer besten Freundin und Kollegin bei einem Streit im Nachtlokal „Tiffany“ in Draßburg im März mit einem Messer in den Brustkorb und in den Rücken gestochen. Das 22-Jährige Opfer erlitt schwere Verletzungen.

Lebensgefahr habe nicht bestanden. „Das waren aber Stichwunden, mit denen in der Regel Lebensgefahr verbunden ist“, so der Staatsanwalt. Dem Senat legte er zur Veranschaulichung ein „tat-gleiches“ Messer vor.

Erinnerungslücken

Die Beschuldigte erklärte, dass sie sich an die Stiche nicht mehr erinnern könne. Sie habe mit einem Kunden zuvor sechs Flaschen Sekt geleert und sei alkoholisiert gewesen. Nach „Dienstschluss“ waren die Frauen einander buchstäblich in die Haare geraten. Bei dem Streit habe die 22-Jährige die Mutter der Angeklagten beleidigt. Die Frauen haben einander geschlagen und getreten.

„Ich wollte sie nicht töten. Wir waren wie Schwestern. Es tut mir leid, was ich getan habe“, sagte die Beschuldigte. Das 22-jährige Opfer, das aus der selben Ortschaft kommt wie die Angeklagte, setzte sich bei dem Prozess für ihre Freundin seit Kindertagen ein.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rauter wollte von der Zeugin wissen, ob sie der Angeklagten verziehen habe. „Ich war ihr nie böse“, erklärte diese schluchzend.

Die „Fürbitte“ der Zeugin sei ein wichtiger Milderungsgrund, so Richter Rauter.

Bei dem Prozess kam auch die Schwester der Angeklagten zu Wort. Sie sei in der Tatnacht von dem späteren Opfer aus dem Schlaf geweckt worden. „Sie (das Opfer) hat gesagt, ich soll meine Schwester fortbringen, sonst werde sie sie töten“, schildert die Zeugin. Sie habe sich zwischen die Kontrahentinnen gestellt, um die Auseinandersetzung zu verhindern, was ihr aber nicht gelungen sei.

Die Frage, ob es sich bei der Tat um einen versuchten Mord handelte, wurde von den Geschworenen mit 8:0 Stimmen verneint. Die Angeklagte wurde stattdessen mit 6:2 Stimmen wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate davon unbedingt. Die Rumänin, die seit März in U-Haft saß, wurde nach dem Prozess entlassen.

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