Bedingte Strafe für Bürgermeister und Amtsleiter von Oslip

Im Justizzentrum Eisenstadt fand der Prozess statt
Beamter erhielt unzulässig Zulagen, Ortschef berief sich auf Sanktus des Gemeinderats.

Ein Verzicht zugunsten der Gemeinde kann einem Beamten teuer zu stehen kommen: Das erfuhr der Osliper Amtsleiter am Dienstag vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt. Weil er von 2005 bis 2013 eine Bildschirmzulage im Ausmaß von 5288,48 Euro zu Unrecht bezogen habe, wurde er wegen Beitrags zum Amtsmissbrauch zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Bürgermeister Johann Schumich (ÖVP) erhielt sieben Monate bedingt, weil er die Auszahlung trotz anderslautender Rechtsansicht des Amtes der Landesregierung weiter genehmigte und sich im Gegensatz zum Amtsleiter "nicht schuldig" bekannte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das ist eine "längere Geschichte" sagte der von Mirko Matkovits verteidigte Amtmann zu Richterin Karin Lückl. Seit 1989 ist er im Gemeindeamt, ab 1995 gab es eine PC-Bildschirmzulage. Bis 2003 hat der Amtmann darauf verzichtet, er sei "nicht geldgeil". Über die Jahre habe er der 1300-Einwohner-Kommune allein daraus rund 13.000 Euro erspart. Weil das Zubrot aber in anderen Gemeinden ausbezahlt wurde und es auch die Kollegen in Oslip "völlig zu Recht" erhielten, fragte sich der Amtmann schließlich: "Soll ich noch 20 Jahre verzichten?"

Ersatz

Die Crux: Mittlerweile war die Zulage abgeschafft, allerdings mit einer Klausel. Wer die PC-Zulage schon vor 1. 4. 1999 bezogen hatte, konnte sie weiter beantragen. Ob das auch auf den Amtmann zutraf, der damals aufgrund seines Verzichts zwar keine Zulage erhalten, aber die Voraussetzung auf Gewährung erfüllt hätte, blieb im Prozess strittig. Wie auch immer, der Gemeinderat billigte dem Amtmann Ende 2004 die Zulage von rund 60 Euro im Monat einstimmig zu. Für den von Franjo Schruiff vertretenen Ortschef war die Zahlung damit legitimiert.

Ein Gebarungsprüfer des Landes sah das 2006 anders, der Amtmann musste 1623,12 Euro an die Gemeinde zurückzahlen – und erhielt das Geld postwendend unter dem Titel Reisespesen zurück. Für Staatsanwältin Beatrix Resatz die Abkehr vom "rechtlichen Weg".

Bis zu einer weiteren Prüfung 2013 erhielt der Amtmann halbjährliche Pauschalen, die in Summe just der aberkannten PC-Zulage entsprachen. Er habe davor nie Reisekosten verrechnet und eine Einzelabrechnung wäre der Gemeinde viel teurer gekommen, versicherte der Amtsleiter, der unterdessen das Dreifache der "Reisegelder" zurückgezahlt hat. Er habe "formell katastrophal und superblöd" gehandelt, räumte er ein. Trost: Amtsleiter kann er auch bei rechtsgültigem Urteil bleiben.

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