Auf Facebook gegen Muslime gehetzt: Drei Monate bedingte Haft für Burgenländer

Posting auf Seite von Außenminister Sebastian Kurz brachte 39-Jährigen mit Gesetz in Konflikt.

Weil er auf der öffentlichen Facebook-Seite von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) gegen Muslime gehetzt haben soll, musste sich ein Burgenländer am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Da der 39-Jährige nicht zum Prozess erschien, wurde in seiner Abwesenheit verhandelt. Richter Wolfgang Rauter fällte einen Schuldspruch und verurteile den Mann zu drei Monaten bedingter Haft.

Der Südburgenländer soll die zwei Einträge, die ihn mit dem Gesetz in Konflikt brachten, am 6. Juni gepostet haben. Laut Anklage hieß es da: "Stimmt wir haben nicht 1938. Sonst würden Muslime in ihrem Judenhass wieder in Hitlers Afrika Corps (sic!) mitmarschieren und an der Balkanfront Menschen abschlachten!" Weiters soll der Beschuldigte geschrieben haben, dass Muslime "niemals Menschen" gewesen seien und der Islam "auch keine Religion" sei.

"Meine Sicht der Religion"

Der 39-Jährige habe sich im bisherigen Verfahren grundsätzlich geständig gezeigt, stellte der Richter fest und trug Passagen aus der Verantwortung des Angeklagten vor. Dieser habe seine Postings mit "seiner Sicht der Religion" erklärt. Er habe im Religionsunterricht gelernt, "dass man Vater und Mutter ehren und nicht töten soll".

"Keinen guten Umgang mit muslimischen Arbeitskollegen gehabt"

Weiters habe der Burgenländer einen Vorfall angeführt, in dem ein 17-Jähriger seinen Vater getötet habe, "weil er Musik liebte und das sei nach dem Koran 'in Ordnung' gewesen". Ferner sah sich der Mann wegen seiner geringen Körpergröße von unter 1,50 Meter benachteiligt und habe "auch keinen guten Umgang mit muslimischen Arbeitskollegen gehabt".

"Das geht einfach zu weit"

"Das geht einfach zu weit", die Postings erfüllten den Tatbestand der Verhetzung, es werde dadurch eine Glaubensgemeinschaft verächtlich gemacht, verlangte der Ankläger eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. "Unstrittig ist, dass der Abgeklagte diese Postings gemacht hat", sagte der Richter und fällte einen Schuldspruch.

Das Vergehen der Verhetzung stehe im Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und dem Recht von Glaubensgemeinschaften, vor verhetzenden Äußerungen geschützt zu werden. Das Gericht gehe davon aus, dass "gerade noch" der Tatbestand der Verhetzung gegeben sei, begründete der Richter den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf Facebook gegen Muslime gehetzt: Drei Monate bedingte Haft für Burgenländer
glawischnig
Seit einiger Zeit gehen die Grünen verstärkt gegen Hasspostings im Internet vor. So hat Parteichefin Eva Glawischnig zielgerichtet Facebook-User wegen übler Nachrede geklagt, die manipulierte Sujets mit frei erfundenen, ihr in den Mund gelegten Zitaten verbreitet haben. Bei der Durchsetzung ihrer Klagen stößt Glawischnig allerdings an Grenzen.

Im Unterschied zur Verhetzung handelt es sich bei übler Nachrede um kein Offizialdelikt, das von Amts wegen von der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Um den oder die Täter vor Gericht zur Verantwortung ziehen zu können, bedarf es einer Privatanklage, die der Betroffene einbringen muss. In solchen Fällen gibt es bis zum Verhandlungstermin im Regelfall keine polizeilichen Ermittlungen, was bedeutet, dass der Beklagte vom Richter erstmals zur Sache vernommen wird.

Probleme tun sich dann auf, wenn Beklagte nicht zur Verhandlung erscheinen, wie es jüngst im Wiener Straflandesgericht geschehen ist. Dort hätte sich in der Vorwoche ein deutscher Staatsbürger zu verantworten gehabt, weil er auf Facebook ein mit einem Foto von Glawischnig illustriertes Posting verbreitete, in dem behauptet wurde, die Grünen würden "Sex mit Minderjährigen ab 12 Jahren" fordern. Der Mann weigerte sich allerdings, die Klage entgegenzunehmen, und solange er sich dem Verfahren entzieht, kann gegen ihn nicht wegen übler Nachrede verhandelt werden. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nämlich unzulässig, sofern der Beklagte bisher nicht zur Sache vernommen wurde.

Zumindest ein weiterer, ähnlich gelagerter Fall ist im Wiener Straflandesgericht anhängig. Auch dieses Verfahren richtet sich gegen einen Deutschen, der ebenfalls Glawischnigs Foto mit der Unterstellung geteilt hatte, die Grünen würden für Sex mit Minderjährigen eintreten. Dieser Mann übernahm zwar die ihm zugestellte Privatanklage, verweigerte sich danach aber ohne nähere Begründung dem Wiener Gericht.

Um doch noch zu ihrem Recht zu kommen, könnte Glawischnig in diesen Fällen ihre Klagebegehren modifizieren und auf medienrechtliche Anträge einschränken, wie ihr Rechtsvertreter Lukas Gahleitner (Kanzlei Windhager) gegenüber der APA andeutete. Damit könnte den nicht verhandlungsbereiten Usern vom Gericht zumindest die Löschung der Hasspostings und eine "Gegenveröffentlichung" auferlegt werden, da dafür ihre persönliche Anwesenheit nicht erforderlich ist.

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