Anzeige gegen Bürgermeister

Anzeige gegen Bürgermeister
Nachwehen der Kommunalwahl: Bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist jetzt eine anonyme Anzeige eingelangt.

Scheinanmeldungen beschäftigen die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weiter: Neben den bekannten und schon länger andauernden Ermittlungen gegen rund 10 Bürgermeister im Zusammenhang mit Schulstandorten, ist in der Anklagebehörde nun auch eine anonyme Anzeige im Gefolge der vergangenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl eingelangt. Dem Bürgermeister einer Gemeinde wird darin vorgeworfen, das „Melderegister manipuliert“ zu haben und zwar „in zweistelliger Größenordnung“, erklärt Staatsanwaltschafts-Chef Wolfgang Swoboda auf KURIER-Anfrage. Derzeit dürfte aber noch nicht einmal klar sein, ob Ermittlungen aufgenommen werden, man befinde sich noch „im Prüfungsstadium“, betont Swoboda.

Deshalb will er zum jetzigen Zeitpunkt auch den Namen der Gemeinde nicht preisgeben. Hintergrund der Anzeige dürfte der im Burgenland sattsam bekannte politische Streit um die Aufnahme von Bürgern ins Wählerverzeichnis sein. Rechtlicher Rahmen ist der höchst umstrittene § 17 der Gemeindewahlordnung, in dem es unter anderem heißt, „Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist auch an dem Ort begründet, an dem sich die Person (...) niedergelassen hat, diesen zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse zu machen, wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen.“

Seit Jahren wird vor allem im Vorfeld von Wahlen mit schöner Regelmäßigkeit über eine klarere Formulierung dieser Nebenwohnsitzregelung debattiert, danach erlahmt der Elan der Regierungsparteien aber wieder rasch und alles bleibt beim Alten.
Anfang Dezember 2012 war ein entsprechendes Verfahren gegen den Potzneusiedler ÖVP-Bürgermeister eingestellt worden – der KURIER hat berichtet. Die Anzeige hatte damals von der Neusiedler SPÖ-Bezirksorganisation ihren Ausgang genommen.

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