77.000 Euro Familienbeihilfe bezogen: neun Monate Haft

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Trotz Umzug der Kinder ins Ausland, bezogen die Eltern siebeneinhalb Jahre die Beihilfe weiter.

Ein 51-jähriger Familienvater ist Dienstagmittag in Eisenstadt wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann und seine Ehefrau, die nicht zum Prozess erschienen war, hatten rund siebeneinhalb Jahre in Summe rund 77.000 Euro Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge kassiert, obwohl die Kinder nicht mehr in Österreich lebten.

Die Mutter lebt mit den Kindern in Pakistan

Von August 2007 bis Februar 2015 floss vom Finanzamt ungerechtfertigt Geld auf das Konto des 51-Jährigen. Die Frau befand sich - wie auch jetzt - mit den Kindern in Pakistan. Bei der Antragstellung lebte die gebürtige pakistanische Familie - alle österreichische Staatsbürger - im Südburgenland, damals sei alles in Ordnung gewesen. Der Fehler des Ehepaares war jedoch, dass sie den Umzug der Kinder nicht meldeten. Der Angeklagte gab vor dem Schöffensenat an, nicht gewusst zu haben, dass er dies hätte melden müssen. Der Staatsanwalt kaufte ihm das jedoch nicht ab und verwies auf eine Rückforderung des Finanzamtes aus dem Jahr 1998.

Das Finanzamt fordert 52.000 Euro zurück

Damals musste ebenfalls Familienbeihilfe zurückgezahlt werden. Warum allerdings blieb vor Gericht offen. Dazu gebe es keine Akten, erklärte eine als Zeugin geladene Beamtin des Finanzamtes. Sie stellte klar, dass sich Kinder generell ständig im Inland aufhalten müssen, damit man dazu berechtigt ist, Familienbeihilfe zu beziehen. Zum Verweis auf den Fall im Jahr 1998 meinte der Angeklagte, er wisse darüber nicht bescheid, er habe davon "überhaupt keine Ahnung". Er entschuldigte sich jedoch und beteuerte, den gesamten Schaden wieder gutmachen zu wollen. Seit April 2015 zahle er monatlich 200 Euro zurück. "Er wird lange zahlen, ja", sagte die Beamtin, denn das Finanzamt fordere 52.000 Euro zurück. Der übrige Betrag sei verjährt.

Anwalt: Der Angeklagte sei einem Rechtsirrtum aufgesessen

Der Verteidiger verwies vor der Urteilsfindung auf den ordentlichen Lebenswandel seines Mandanten sowie auf seien Geständnis und die Wiedergutmachung. Der Angeklagte sei einem "Rechtsirrtum aufgesessen", meinte der Anwalt und bat um ein "mildes Urteil im untersten Bereich".

Der Schöffensenat begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte in Kauf genommen und sich damit abgefunden hätte, dass es hier zum Betrug komme. Bei dem 51-Jährigen handle es sich zwar um einen Ersttäter, der Schaden sei jedoch nicht gering, sagte Schöffensenatsvorsitzende Richterin Birgit Falb. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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