18 Tonnen türkischer Lauch falsch deklariert

Der Lauch aus der Türkei wurde als Gemüse aus Österreich deklariert
Gemüsehändler wollte türkischen Lauch als österreichischen verkaufen. Er muss 5000 Euro Strafe zahlen und verliert das AMA-Gütesiegel.

Insgesamt 18 Tonnen türkischen Lauch hat ein Gemüsehändler aus dem Bezirk Güssing als österreichischen gekennzeichnet und wollte ihn so in die Supermarktregale bringen. Durch eine Routinekontrolle, die die Agrarmarkt Austria (AMA) bereits im Mai durchgeführt hat, ist der Schwindel aufgeflogen. Es folgten eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und der Verlust des AMA-Gütesiegels als Packstelle.

„AMA-Obst- und Gemüsebetriebe werden mindestens ein Mal im Jahr nach einer bestimmten Risikobewertung regelmäßig kontrolliert. Dieser Betrieb war schon vor dieser Kontrolle im Mai in einer höheren Risikogruppe eingestuft. Deshalb wurde er auch öfter kontrolliert“, erklärt Manuela Schürr, Sprecherin der AMA.

Die Kontrolle hat ergeben: Wo Österreich auf der Verpackung stand, war türkischer Lauch drin. Aufgrund der falschen Herkunftsbezeichnung wurde ihm daraufhin das AMA-Gütesiegel als Packstelle entzogen. „Bei Packstellen gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen. So muss für uns genau nachvollziehbar sein, welches Produkt woher stammt. Auch Lagerung und Hygiene spielen eine große Rolle“, so Schürr.

Als Produzent darf der Händler weiter seine Produkte mit dem AMA-Gütesiegel verkaufen, jedoch nur, wenn er es an eine andere Packstelle, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet ist, liefert.

Auf Nachfrage beim Gemüsehändler, wie es zu der falschen Herkunftsbezeichnung des Lauchs gekommen ist, gibt er einen internen Logistikfehler als Ursache an, „durch den es zwischen 29. 4. und 28. 5. 2013 zu einer Vermischung türkischer und österreichischer Ware gekommen sein könnte“.

Berufung

Insgesamt zwei Strafen zu je 5000 Euro sollte der Gemüsehändler zahlen. Einmal weil er gegen das Vermarktungsnormengesetz (VNG) verstoßen hat und einmal, weil er die Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) nicht eingehalten hat. Gegen zweiteres hat er berufen und vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Recht bekommen. „Man kann für ein und dieselbe Tat nicht zwei Mal bestraft werden“, so UVS-Präsident Manfred Grauszer.

Der Gemüsehändler ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und wirbt auf seiner Homepage weiter mit dem Satz „Unser Gemüse wächst im pannonischen Klima des sonnenreichsten Bundeslandes“.

Kommentare