Bereicherung durch Schwindel? Fleischer droht Strafprozess

APA11560984-2 - 21022013 - WIEN - ÖSTERREICH: "Lavantaler Bauernwurst" und "Kärntner Hauswürstl", aufgenommen am Donnerstag, 21. Februar 2013. In diesen Produkten der Firma Josef Freitag in Kärnten wurde Pferdefleisch nachgewiesen, dass auf der Ware nicht deklariert ist. APA-FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Ermittlungen gegen Kärntner Fleischer wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs anhängig.

Seit Februar ermitteln die Behörden im Fall des Lavanttaler Fleischers Josef F.: Er hatte in seine „Original Kärntner Hauswürstl“ und „Lavanttaler BauernwurstPferdefleisch gemischt, ohne dies auf dem Etikett anzuführen. Jetzt scheint es für den Wurstproduzenten immer enger zu werden: „Ermittlungen wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs sind noch anhängig“, erklärt Gabriele Lutschounig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt dem KURIER.

Ein Gutachten bestätigt zwar, dass in den Würsten keine Medikamentenrückstände gefunden wurden und daher keine Gesundheitsgefährdung vorliege. Doch das „versteckte“ Pferdefleisch wiegt schwer: Kommt die Anklagebehörde zu dem Schluss, dass es reiner „Etikettenschwindel“ war, gibt es nur eine Verwaltungsstrafe. Wird aber die Täuschung der Konsumenten und dadurch eine Bereicherung angenommen, droht ein Betrugsverfahren vor dem Strafgericht.

Wurst wurde besser

Ein Indiz dafür könnte der Verdächtige schon selbst geliefert haben: Durch die Beimengung von Pferdefleisch sei der Umsatz um 30 Prozent gestiegen. „Die Ware ist dadurch einfach besser geworden“, betont dessen Anwalt Franz Großmann gegenüber dem KURIER.

Und jetzt bringt eine parlamentarische Anfrage der VP-Nationalratsabgeordneten Gabriele Tamandl mögliche weitere Vergehen ans Licht: Die Produkte waren mit dem Vermerk „Bauernwurst“ betitelt, obwohl die Würste aus einem gewerblichen Betrieb und noch dazu unter anderem aus Rohstoffen aus Slowenien bestanden. „Das zeigt einmal mehr, dass die Lebensmittelkontrolle mangelhaft ist“, heißt es in der Anfrage.

Überdies prangte das Landeswappen auf den irreführend etikettierten Produkten. Andreas Schäfermeier, Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser, SPÖ: „Der Unternehmer hat die Führung des Wappens beantragt, aber das Genehmigungsverfahren ruht derzeit. Die Verwendung war widerrechtlich.“ Anwalt Franz Großmann: „Nach unserer Ansicht ist das Landeswappen frei verwendbar.“

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