Mittwochabend kamen die Geschworenen im Landesgericht für Strafsachen in Wien zu dem Ergebnis: Die drei angeklagten Helfer des Wien-Attentäters sind Teil der terroristischen Organisation IS. Die jungen Männer wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt: Einer zu 20 Jahren, die beiden anderen zu lebenslanger Haft; nicht rechtskräftig.
Es handelte sich beim Prozess um die vom OGH angeordnete Neuverhandlung gegen drei Mittäter des Attentäters, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen tötete und zahlreiche weitere verletzte, Urteile geben. Verhandelt wird ausschließlich, ob sie auch Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren. Alle drei wurden bereits rechtskräftig der Beihilfe zum Mord schuldig erkannt und fassten dafür hohe Haftstrafen aus.
Am Mittwoch ging es im Wesentlichen nur mehr um die Frage, ob sie Teil der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) waren. Dazu bekannten sich die Angeklagten nicht schuldig. Anders sah das naturgemäß die Staatsanwaltschaft. „Es steht unumstößlich fest, dass die drei Beitragstäter zum vielfachen Mord sind. Einzig die Strafe liegt noch in Ihren Händen (...). Sie werden aufs schärfste zu verurteilen sein“, richtete sie sich in ihrem Schlussplädoyer mit der Forderung nach der Höchststrafe an die Geschworenen. Bei zwei der Angeklagten geht es zusätzlich um die Frage, ob sie IS-Propaganda versendet haben. Dass sie sich von der radikalislamistischen Ideologie distanziert haben, glaubte die Staatsanwältin den Angeklagten nicht. „Die Ideologie des IS steht für die Angeklagten an oberster Stelle.“
„Wie viel wiegt seine Schuld?“ lautete dagegen die zentrale Frage an die Geschworenen im Schlussplädoyer von Zaid Rauf, Verteidiger des 25-Jährigen. Er appellierte, eine geringere Strafe als die 20 Jahre auszusprechen, die sein Mandant im ersten Prozess bekommen hatte. „Was wiegt so viel, dass man jemandem 20 Jahre wegnimmt? Auch wenn er nichts getan hätte, auch wenn er den Attentäter nicht gekannt hätte, wäre es zum Anschlag gekommen.“